IQNA

Afghanistan

Geburtstag des Propheten Muhammad (s.a.s) als gesetzlicher Feiertag

21:50 - November 19, 2018
Nachrichten-ID: 3000413
Teheran (IQNA): Das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten in Afghanistan hat den Geburtstag des Propheten Muhammad (Allahs Segen und Frieden sei mit ihm und seiner Familie) als gesetzlichen Feiertag angekündigt.

Wie IQNA unter Berufung auf das afghanische Nachrichtenportal "Khabarname" berichtet, kündigte das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten in Afghanistan den 20. November, der nach sunnitischen Überlieferungen der Geburtstag des Propheten Muhammad (Allahs Segen und Frieden auf ihm und seiner Familie) ist, als gesetzlichen Feiertag an.

Es ist zu erwähnen, dass vorher die Anzahl der gesetzlichen Feiertage in Afghanistan sechs Tage betrug: Neujahrstag, Afghanischer Tag des Sieges, Tag der Märtyrer und Kriegsverletzten , Unabhängigkeitstag (Nationalfeiertag), Tag der Arbeit und Tag der Kinder.

Da aber der Geburtstag des Propheten Muhammad (s.a.s) in diesem Jahr (2018) als gesetzlicher Feiertag beschlossen wurde, erhöhte sich die Anzahl der gesetzlichen Feiertage in Afghanistan auf sieben.

 

Nach sunnitischer Überlieferung fällt der Geburtstag des Propheten Muhammad (s.a.s) auf 12. Rabi-ul Awwal (20. November), nach schiitischer Überlieferung auf  17. Rabi-ul Awwal (25. November).

 

http://iqna.ir/fa/news/3765053

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