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Moschee-Steuer

Von Auslandsfinanzierung bis Zakat – Fragen der Finanzierung von Moscheen

11:24 - January 02, 2019
Nachrichten-ID: 3000621
Seit einigen Tagen wird verstärkt über die sog. Moschee-Steuer diskutiert. Wer soll und darf die Arbeit islamischer Gemeinden wie finanzieren? Cemil Şahinöz gibt einen Überblick über die juristischen, politischen und thelogischen Probleme des Themas.

Die Frage der Finanzierung von Moscheegemeinden ist nicht neu. Sie wird seit mindestens einem Jahrzehnt diskutiert. Volle Fahrt haben die Diskussionen aufgrund der angespannten Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei genommen.

Aufseiten der Politik in Deutschland wird das Ziel verfolgt, Auslandsfinanzierungen und damit indirekt Einflüsse von ausländischen Staaten zu verhindern. Daher wird nach Lösungen und Optionen gesucht. Der Vorschlag, eine Moschee-Steuer analog zur Kirchensteuer einzuziehen, ist aber weder juristisch noch theologisch möglich. Deshalb werden die gegenwärtigen Diskussionen nur in eine Sackgasse führen.


Ohne Anerkennung keine Steuer

Juristisch ist es nicht möglich, da islamische Religionsgemeinschaften keine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind. Dies ist aber eine Voraussetzung, um eine solche Steuer überhaupt erheben zu können. Zunächst müsste also diese Frage geklärt werden. Die islamischen Religionsgemeinschaften erhalten gegenwärtig die Anerkennung als Körperschaft nicht, da sie Kriterien, wie z. B. Mitgliedsstrukturen, nicht erfüllen sollen.


Der Islam ist keine Kirche

Damit sind wir auch schon bei der theologischen Problemstellung. Eine Moschee-Steuer entspricht dem Selbstverständnis des Islams nicht. Denn der Islam kennt keine Institutionen oder Mitgliedsstrukturen wie die Kirchen. Dass heißt z. B., ein Eintritt zur oder Austritt aus der Religion wie in der Kirche ist im Islam nicht an die Institution Moschee gebunden. Man ist nirgends als Muslime registriert. Wie sollte man dann die Muslime, die diese Steuern zahlen sollen, erfassen?

Da kann man sich auch nicht an den Mitgliederlisten in den Moscheegemeinden orientieren. Denn man kann als Muslim in keiner einzigen Moschee Mitglied sein, oder auch in 10 verschiedenen gleichzeitig. Die Mitgliederzahlen sagen also nicht viel aus. Hier herrschen andere Strukturen als in der Kirche. Es gibt theologisch ein anderes Verständnis.


Gleichstellung notwendig

Was die muslimische Community bei all den Diskussionen kritisiert, ist auch der Wunsch nach Augenhöhe und Gleichbehandlung. Denn es ist bekannt, dass z. B. Kirchen und kirchliche Einrichtungen im Ausland von Deutschland aus finanziert werden. Gleichzeitig gibt es in Deutschland einige Religionsgemeinschaften, die, ähnlich wie bei den muslimischen Gemeinden, aus dem Ausland finanziert werden, und auch ihre Geistlichen aus dem Ausland holen. Hier fehlt eine Klarstellung, dass der Verbot der Auslandsfinanzierung nicht nur die Muslime betreffen darf und es damit keine benachteiligende Sonderregelung für Muslime geben kann. Denn grundsätzlich regeln die Religionsgemeinschaften die Ausbildung ihrer Geistlichen und die Finanzierung ihrer Gemeinschaften selbst.


Was sind die Alternativen?

Das Thema, wie sich Moscheegemeinden finanzieren könnten, ist seit vielen Jahren auch innerhalb der muslimischen Community ein Thema. Die Frage geht parallel mit der Fragestellung, ob man Imame, die in Deutschland geboren, hier sozialisiert und hier ausgebildet sind, in Moscheegemeinden einsetzen kann.

Da muss man realistisch sein. Selbst wenn man eine Moscheesteuer einführen würde, und auf Imame aus dem Ausland nicht mehr angewiesen wäre, hätte man trotzdem nicht einmal ansatzweise genügend Imame für die Moscheen in Deutschland. Es gibt ca. 2000 Moscheen in Deutschland, ca. 1000 beziehen ihre Imame aus dem Ausland. Islamische Theologie kann man seit knapp 10 Jahren in Deutschland studieren. Bis man also so viele Imame hat, die hier Theologie studiert haben und dann auch tatsächlich in den Moscheegemeinden tätig sind, wird es wohl noch lange dauern. Aber das ist ein Ziel, dass viele muslimische Gemeinden verfolgen.

Optionsvorschläge für Finanzierungen, die in der muslimischen Community seit längerem diskutiert werden, sind die Gründung von Stiftungen, die es historisch in muslimischen Gemeinschaften immer wieder gab und die Zakat-Abgabe. Während bei Stiftungen es zumindest keine theologischen Schwierigkeiten geben würde, steht jedoch die Frage im Raum, ob die Ressourcen der muslimischen Community in Deutschland es zu lassen, auf diese Art und Weise hunderte von Moscheen zu finanzieren.

Bei der Zakat (2,5% des überschüssigen Gesamtvermögens spendet ein jeder Muslim jedes Jahr) gibt es wiederum eine große theologische Diskussion darüber, ob Zakat auch an Einrichtungen und nicht nur an bedürftige Einzelpersonen gespendet werden kann. Man nehme an, Moscheen würden durch die Zakat finanziert werden. Dann müsste man sich soziologisch darauf gefasst machen, dass evtl. in einigen Jahrzehnten Zakat sich inhaltlich wandelt und tatsächlich nur noch Einrichtungen wie Moscheen damit finanziert werden. Bedürftige wären dann sekundär. Man hätte eine andere Qualität von Zakat. Dies ist eine theologische Fragestellung, die noch nicht abschließend geklärt ist.

 

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