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Demokratiebildung in der Kita, ja! – Kopftuch in der Schule, nein!

22:12 - February 02, 2019
Nachrichten-ID: 3000758
In diesem Artikel soll es nicht um die Frage gehen, ob und wieso Kinder unter 14 Jahren ein Kopftuch tragen sollten oder nicht. Dieser Artikel soll vielmehr aus sozialpädagogischer / sozialpolitischer Sicht thematisieren, ob und inwieweit ein Kopftuchverbot (für Kinder unter 14 Jahren) seitens des Staates akzeptabel ist.

Von Zeynep Türkyilmaz

Kein Kleidungsstück wird so kontrovers diskutiert wie das Kopftuch der muslimischen Frau. Und immer wieder kommt die Frage auf, ob ein Kopftuchverbot an öffentlichen Orten eingeführt werden sollte. Vor einiger Zeit lag der Fokus schließlich auf Kindern unter 14 Jahren; die Überlegung war dahingehend, ob das Kopftuch von Kindern unter 14 Jahren in den Schulen verboten gehört. Das Kopftuchverbot wurde nicht eingeführt, allerdings zeigt die Erfahrung, dass der Diskurs um dieses Thema immer aktuell bleiben wird.

In diesem Artikel soll es nicht um die Frage gehen, ob und wieso Kinder unter 14 Jahren ein Kopftuch tragen sollten oder nicht. Dieser Artikel soll vielmehr aus sozialpädagogischer / sozialpolitischer Sicht thematisieren, ob und inwieweit ein Kopftuchverbot (für Kinder unter 14 Jahren) seitens des Staates akzeptabel ist.
Wie sozialisiert sich der Mensch?

Sozialisation ist ein Prozess, bei dem der Mensch gesellschaftliche Werte und Normen erlernt und übernimmt, um sich in der Gesellschaft zu orientieren. Die Wertevermittlung geschieht über drei Sozialisationsinstanzen: Familie, Schule, Arbeitswelt / Universität. Der Mensch lernt die ersten und wohl wichtigsten Werte und Normen in der Familie. Dabei gibt die Familie nicht nur die allgemeingültigen Werte weiter, es werden dem Kind auch individuelle Werte weitergegeben, wie beispielsweise in religiöser oder kultureller Sicht. Christlich geprägten Kindern lehrt man den Glauben an Gott, wohingegen atheistisch geprägte Familien ihren Kindern in religiöser Hinsicht andere Werte vermitteln. Genauso erziehen auch muslimisch geprägte Familien ihre Kinder. Es werden all die islamischen Werte weitergegeben, die für die Familie von Bedeutung sind.
Welche Rolle steht dem Staat im Prozess der Sozialisation zu?

Der Staat darf sich in die Instanz der Familie nicht einmischen, es sei denn, das Wohl des Kindes ist gefährdet. Dahingegen legt der Staat die Rahmenbedingungen der Schule und der Arbeitswelt / Universität fest. Und dies ist auch der Grund, weshalb das Kopftuchverbot nur im schulischen Kontext besprochen wird. Denn das Tragen des Kopftuches stellt nach SGB 8 (noch) keine Kindeswohlgefährdung dar.
Zwei bedeutsame Aspekte

Bevor nun auf die Frage eingegangen wird, ob der Staat ein Kopftuchverbot in der Schule ansetzen darf oder nicht, sollen zwei wichtige Aspekte genannt werden:

(1) Viele Muslime neigen dazu, dem deutschen Staat vorzuwerfen, dass dieser nicht demokratisch genug sei oder gegen die Glaubens- und Religionsfreiheit verstoße. Dieses Argument mag gängig und im größten Teil auch richtig sein, allerdings muss unterstrichen werden, dass in jedem Land die Glaubens- und Religionsfreiheit ihre Grenzen haben, auch und insbesondere in den islamischen Ländern. Doch auf der anderen Seite ist die Kritik der Muslime richtig. Denn Deutschland und auch der Großteil der europäischen Länder präsentieren sich als „frei“, „tolerant“ und „weltoffen“, wodurch die Erwartungshaltung steigt und das Kopftuchverbot nicht als Grenze der Glaubens- und Religionsfreiheit akzeptiert wird.

(2) Aus den Diskursen, in denen Politiker und Islamkritiker über islamkritische Themen diskutieren, entnimmt man, dass den Muslimen das Recht abgesprochen wird, zu bewerten, wie und ob der deutsche Staat demokratisch genug ist, da die Länder der Muslime viel weniger demokratisch zu sein scheinen. Hierzu zwei Punkte: (A) Um welche „Länder der Muslime“ geht es hier bei der Aussage? Die in Deutschland sozialisierten Muslime haben nur ein Heimatland und das ist Deutschland. (B) In Deutschland werden demokratische Werte als Ideal angestrebt. Die Herrschaft des Volkes ist somit ein essentieller Bestandteil der deutschen Politik. Die gesellschaftliche Realität ist, dass ein Teil des Volkes muslimischen Glaubens ist. Und dieser Teil des Volkes hat ebenso ein Mitspracherecht und trägt zur Demokratiebildung mit bei. Das heißt, auch Muslime haben das Recht dazu, zu beurteilen, ob und inwieweit der deutsche Staat dem eigenen Ideal „Demokratie“ entspricht.
Der richtige Maßstab für die Bewertung des Kopftuchverbotes

Bei der Bewertung gesellschaftlicher, politischer oder wirtschaftlicher Themen, wie beispielsweise dem Kopftuchverbot, könnte es zwei Vorgehensweisen geben: (1) Ausgehend von einem bestimmten Maßstab wird ein anderer Maßstab bewertet. Das heißt, beide Maßstäbe werden gegenübergestellt. (2) Der Maßstab des Diskussionspartners wird übernommen und innerhalb dieses Rahmens wird das Thema bewertet und analysiert. Überträgt man das nun konkret auf das Kopftuchverbot, so erklärt es sich folgendermaßen:

Beim Kopftuch geht der Islam von einem bestimmten Gesellschaftsbild aus. Dieses Gesellschaftsbild stimmt mit dem Gesellschaftsbild in Deutschland nicht überein. Das heißt, beide Positionen haben zwei unterschiedliche Maßstäbe: der islamische Maßstab und der demokratische Maßstab nach deutsch-politischem Verständnis. Entweder wird der Diskurs dadurch hergestellt, dass beide Maßstäbe gegenübergestellt werden, oder der Diskurs um das Kopftuchverbot wird lediglich mit dem demokratischen Maßstab nach deutsch-politischem Verständnis analysiert und bewertet. In diesem Artikel soll es um die zweite Vorgehensweise gehen.
Darf der Staat nun ein Kopftuchverbot in der Schule ansetzen?

Diese Frage lässt sich nicht mit ja oder nein beantworten, da die Gesetzeslage in Deutschland sehr komplex ist, und vieles lässt sich nicht immer mit der Glaubens- und Religionsfreiheit erklären, vor allem wenn berücksichtigt wird, dass der Staat die Rahmenbedingungen der Schule festlegen darf. Diese Rahmenbedingungen können durchaus die Grenzen der Glaubens- und Religionsfreiheit darstellen. Die erste Frage, die sich hier dabei stellt, ist, wieso der Staat überhaupt das Kopftuchverbot als Rahmenbedingung der Schule festlegen sollte? Welche Intention könnte dahinter stehen?

Der Staat begründet das Verbot damit, dass Kinder geistig nicht in der Lage seien, das Richtige vom Falschen zu unterscheiden; Kinder seien nicht reif genug, sich für oder gegen das Kopftuch zu entscheiden. Der Staat möchte daher, dass die Kinder unbeeinflusst in die Instanz der Schule übergehen und erst im Laufe der Sozialisation frei entscheiden, welche Religion sie ausüben möchten. Sind diese Beweggründe berechtigt?

Wenn es beim Kopftuchverbot darum ginge, dass Kinder unbeeinflusst sein sollen, dass ihnen sozusagen nichts aufgezwungen werden sollte, so sollte dies nicht nur muslimische Kinder betreffen, sondern jedes Kind, dass von den Eltern religiöse oder nicht-religiöse Werte vermittelt bekommt. Wieso sind aber lediglich die Muslime im Fokus des Staates?

Der Grund hierfür könnte darin liegen, dass es beim Kopftuchverbot nicht um das religiöse Gedankengut geht, sondern um das politische Gedankengut. Muslime gelten aus Sicht des Staates nicht als Bürger, die politisch dasselbe Gedankengut vertreten wie der Staat, wohingegen die meisten Christen, Juden, Buddhisten, Atheisten dasselbe politische Gedankengut aufweisen. Die Übereinstimmung der politischen Ansicht des Volkes und der des Staates sind sehr bedeutsam, da das politische System dadurch nicht in Frage gestellt wird, der Konsens der Gesellschaft wird nicht gestört. Meinungen, die nicht mit dem Gedankengut des Staates im Einklang stehen, bringen Gefahren mit sich und stellen einen Störfaktor dar, der kontrolliert werden muss. Durch den Zugang in die zwei Sozialisationsinstanzen ist es dem Staat möglich, diese Kontrolle auszuüben. Demnach ist die Begründung des Staates, dass Kinder nicht reif genug sind, sich für das Kopftuch zu entscheiden, lediglich ein Vorwand, um die Produktion des Andersdenkens und Andersseins zu stoppen.

Ein weiteres Gegenargument hierfür ist das seit kurzem eingeführte Konzept „Demokratiebildung in der Kita“. Dabei geht es darum, den Kindern so früh wie möglich die demokratischen Werte wie beispielsweise Partizipation zu lehren. Kinder sollen bereits im Kindergartenalter verstehen, wie Partizipation funktioniert und dass Werte wie Gerechtigkeit und Freiheit bedeutsam sind. Der Staat möchte, dass Kinder in religiöser und politischer Hinsicht unbeeinflusst bleiben, bis sie reif genug sind, sich eigenständig für ein Gedankengut zu entscheiden. Und dieser Staat ist es nun, der in den Kitas ein Konzept einführt, um Kindern so früh wie möglich die Ideologie „Demokratie“ beizubringen.

Es stellt sich die Frage, wieso die Weitergabe von religiösen Werten seitens der Familie negativ, aber die Weitergabe von politischen Werten seitens des Staates positiv aufzufassen ist? Auch hier bestätigt sich, dass es beim staatlichen Vorgehen darum geht, Individuen zu produzieren, die politisch gleichgeschaltet sind. Dies erkennt man daran, dass der Staat beim Konzept der Demokratiebildung in den Kitas von der Annahme ausgeht, dass die Demokratie als politisches Ideal gilt und somit universell ist und von jedem Menschen, der verstandsorientiert ist, akzeptiert wird. Doch wenn die Befürwortung der Demokratie verstandsorientiert ist, wieso ist die Demokratiebildung in der Kita notwendig? Wieso soll eine so frühzeitige Förderung stattfinden, wenn der Mensch sich von seiner Natur aus für die Demokratie entscheidet? Könnte die frühzeitige Demokratiebildung daran liegen, dass der Staat sichern möchte, dass die zukünftige Generation sich das demokratische Gedankengut aneignet und auch weitergibt? Und wieso ist es verwerflich, wenn Eltern sichern möchten, dass sich ihre Kinder ein für sie richtiges religiöses Gedankengut aneignen?

Das dritte Gegenargument lautet wie folgt: Wieso ist ein Kindergartenkind reif genug, um demokratische Werte zu erlernen, aber für das Erlernen religiöser Werte noch viel zu jung? Beim Konzept der Demokratiebildung in den Kitas wurde vorgesehen, dass unter den Kindergartenkindern Wahlen stattfinden sollen, d. h. es werden Kinder gewählt, die dann für einige Aufgaben zuständig sind. Dabei geht man von der Annahme aus, dass Kinder in der Lage sind, sich zu partizipieren. Wieso ist ein Kindergartenkind im Alter von 3–4 Jahren in der Lage, den Alltag im Kindergarten mitzubestimmen, aber ein zwölf- oder dreizehnjähriges Kind nicht dazu fähig, sich für das Tragen eines Kopftuches zu entscheiden? Und auch hier könnte die Annahme entstehen, dass ein Kindergartenkind nur dann reif genug ist, politische und religiöse Werte zu erlernen, wenn diese mit den Werten des Staates übereinstimmen.

Aus all den Aspekten könnte nun die Überlegung aufgestellt werden, dass der Staat sich selber ein besonderes Recht zuspricht: Alles, was in seinem Interesse steht und seine Existenz sichert, darf den Kindern weitergegeben werden, und alles, was abseits seiner Interessen liegt, wird eingegrenzt und kontrolliert, im besten Fall sogar eliminiert. Inwieweit ist ein solcher Staat wirklich objektiv, demokratisch und vor allem frei?
Fazit

Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte lässt sich mit Sicherheit sagen, dass ein Kopftuchverbot seitens des Staates unberechtigt und unbegründet ist; und es handelt sich hierbei nicht um das Wohl des minderjährigen Kindes, sondern viel mehr um staatliche Interessen.

Es ist Aufgabe des Staates, die gesellschaftliche Realität wahrzunehmen, und die gesellschaftliche Realität ist die, dass unter dem Dach der deutsch-demokratischen Regierung auch andere Werte und Ideologien auf eine friedliche Art und Weise vertreten werden. Es gibt Familien, die ein anderes Ideal anstreben und dieses Ideal bewerten sie als absolut und wahrhaftig. Dementsprechend erziehen diese Familien auch ihre Kinder. Und dies steht nicht im Widerspruch zum demokratischen Verständnis. Denn Demokratie schließt in seiner Theorie auch Minderheiten ein, und diese Tatsache sollte nicht nur theoretisch festgehalten werden, sondern auch praktisch umgesetzt werden. Die Rolle der Schule ist hierbei nicht, dem Staat die Möglichkeit und die Plattform zu bieten, Kontrolle auszuüben. Die Aufgabe der Schule ist es, den Kindern, die von der Sozialisationsinstanz Familie eigene Werte und Normen mitbringen, zu lehren, wie sie sich trotz dieser Werte in die Gesellschaft eingliedern und wie sie beide Lebenswelten miteinander organisieren können.

 

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