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Gericht ordnet Schließung von „Bab al-Rahma“ an

1:54 - March 20, 2019
Nachrichten-ID: 3000968
Im Streit über die Nutzung des Gebäudekomplexes um das „Bab al-Rahma“ kam es immer wieder zu Zusammenstößen. Nun ordnet ein Gericht in Jerusalem die Schließung an.

Ein Gericht in Jerusalem hat die Schließung des „Bab al-Rahma“ (Tor des Erbarmens) auf dem Tempelberg angeordnet. Die „Bab al-Rahma“ befindet sich im östlichen Teil der Stadtmauer und ist das einzige Tor, das direkt auf den Tempelberg führt. Es entsprach damit am Sonntag laut örtlichen Medienberichten einer Forderung der israelischen Polizei, den umstrittenen Gebäudekomplex bis auf weiteres zu schließen. Der Schritt folgt auf einen wochenlangen Streit nach der Wiedereröffnung des Komplexes durch die islamische Wakf-Behörde gegen den Willen der israelischen Behörden.

Im Streit über die Nutzung des Gebäudekomplexes um das „Bab al-Rahma“ kam es zuletzt wiederholt zu Zusammenstößen zwischen israelischen Sicherheitskräften und Palästinensern. Israel hatte den Komplex 2003 mit der Begründung geschlossen, die dort ansässige Vereinigung für islamisches Erbe stehe der radikalislamischen Hamas nahe.

Eine entsprechende Schließungsanordnung lief laut Berichten im vergangenen August ab, ohne erneuert zu werden. Im vergangenen Monat eröffnete die Wakf-Behörde den Komplex wieder – trotz Bedenken der Polizei.

Der Tempelberg ist für Juden, Muslime und Christen eine wichtige heilige Stätte. Bis zur Zerstörung durch die Römer im Jahr 70 befand sich an dieser Stelle der jüdische Tempel als zentrales Heiligtum Israels. Viele Überlieferungen wie die Erschaffung Adams und Evas, das Opfer Isaaks oder seitens des Islam die Himmelsreise Mohammeds sind mit dem Ort verbunden. (KNA, iQ)

 

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