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Pilotprojekt in Köln: Muezzin-Ruf auch in Bayern denkbar?

9:22 - October 20, 2021
Nachrichten-ID: 3004933
In Köln wird neuerdings ein Muezzin zum Freitagsgebet rufen. Wäre das auch in Bayern denkbar? Wo immer über die Idee nachgedacht wird, sind die Gegner sofort zur Stelle.

Könnte der Muezzin-Ruf künftig auch in der bayerischen Landeshauptstadt ertönen? In der bayerischen Landeshauptstadt will man die Ergebnisse des Kölner Pilotprojekts abwarten, wie es aus einer Presseerklärung der Stadt München heißt. „Auf Basis der Kölner Erfahrungen wird dann geprüft werden, ob der Stadtrat mit einem entsprechenden Vorschlag befasst werden soll“, ist dort weiter zu lesen.

 

Innenministerium Bayern: Muezzin-Ruf fällt unter Baurecht

Zurückhaltender äußert sich einem Zeitungsbericht der tz zufolge das bayerische Innenministerium. Hier gehe es zunächst um „bau- und immissionsrechtliche Fragen“, so eine Sprecherin. Man müsse vor Ort abwägen, ob ein Muezzin-Ruf „rechtlich zulässig“ ist oder ob eine Lärmbelästigung vorliegt.

Das Modellprojekt in Köln ist auf zwei Jahre angelegt. Unter strengen Auflagen können Moscheegemeinden dann die öffentliche Durchführung des Gebetsrufs beantragen. Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker sieht darin ein Zeichen für religiöse „Freiheit & Vielfalt“, wie sie auf Twitter schrieb. „Wer am Hauptbahnhof ankommt, wird vom Dom begrüßt und von Kirchengeläut begleitet. Viele KölnerInnen sind Muslime. Den Muezzin-Ruf zu erlauben, ist für mich ein Zeichen des Respekts.“


Muslime begrüßen Modellprojekt in Köln

Die DITIB habe die Gespräche konstruktiv begleitet und begrüße das Modellprojekt. „Es ist ein wichtiger Schritt hin zu den in der Religionsfreiheit garantierten Rechten für Muslime. Doch dieser Schritt ist mehr als die Erfüllung eines Rechts“, erklärte DITIB-Generalsekretär Abdurrahman Atasoy auf Anfrage von IslamiQ.

Auch Metin Aydın, Leiter der Verbandskommunikation des Kölner IGMG-Regionalverbands, begrüßt die Entscheidung der Stadt. „Das neue Modellprojekt ist ein Zeichen dafür, dass Muslime und der Islam zu Deutschland gehören“, erklärt Aydın. Zur freien Religionsausübung in Deutschland gehöre auch, dass die Religionen „ihr Wirken nach außen tragen können”. Dazu gehöre auch der öffentliche Gebetsruf, der eine Einladung sei, in die Moschee zu kommen.

 

islamiq.de

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