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BPJPH: Zertifikation für Prädikat „halal“ benötigt in Indonesien SIHALAL-Registration

15:42 - October 03, 2022
Nachrichten-ID: 3006967
TEHERAN (IQNA) – Die Agentur für die Versicherung halaler Produkte (BPJPH), die mit dem Ministerium für religiöse Angelegenheiten in Indonesien in Verbindung steht, sagte, dass die Registration bei dem Halal Information System (SIHALAL) der Agentur eine Bedingung für die Ausstellung des Zertifikates „Halal“ für Unternehmen sei.

Der Sekretär der BPJPH, Arfi Hatim, bemerkte in seinem Bericht vom Freitag: „Wir betonen, dass die Registrierung für das Zertifikat „halal“ keinen anderen Weg geht, als über den des SIHALAL.“

Er sagte desweiteren, dass die Registrierung für das Zertifikat „halal“ und dessen Ausstellung nur über die BPJPH ginge, während die Prüfung des halalen Produktes, welche für die Ausstellung des Zertifikats notwendig ist, von ministeriumsgeprüften Institutionen für die Prüfung halaler Produkte geleitet werde. Die Aufgabe der Institution für Halal-Prüfer sei es nur zu kontrollieren, inwieweit das Produkt mit den Kriterien für halal vereinbar sei. Es ist keine Institution, um das Zertifikat auszustellen: „Kein anderes Institut als das BPJPH des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten ist befugt, das Zertifikat für „halal“ auszustellen. Zertifikate, die von anderen Instituten ausgestellt werden, sind eine Fälschung.“

Hatim betonte die Pflicht, den Weg über das Ministerium zu gehen, da die Behörden einige Antragsteller gefunden hatten, die noch immer nicht SIHALAL-System verwenden, um ihre Zertifikation zu beantragen.

Der Sekretär der Agentur erklärte: „Sie besuchen die BPJPH, nachdem sie die Bestätigung dafür, dass ihr Produkt halal sei, (von einer anderen Institution) erhalten haben, aber wir konnten ihnen nicht die Halal-Zertifikation ausstellen, weil sie sich nicht über SIHALAL registriert hatten.“

Hatim erklärte, dass Bewerber, die sich versehentlich für ihr Halal-Zertifikat über eine andere Halal-Prüfstelle beworben hätten, den Prozess über SIHALAL wiederholen müssten.

Mittlerweile hat der Leiter des Zentrums für die Halal-Registrierung und –Zertifikation, Mastuki, bekräftigt, dass die BPJPH die einzig autorisierte Körperschaft sei, die nach den momentanen Gesetzen berechtigt ist, das Zertifikat „halal“ auszustellen: „Der einzige one-stop Service von der Registration zum Zertifizierungsprozess ist einzig durch die BPJPH. Alle Dienste werden über das Halal Information System geführt.“

Quelle: en.antaranews.com

 

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