IQNA

Eigentums- und Reichtumsrecht in der Erklärung Imam Sajjads

12:17 - November 21, 2022
Nachrichten-ID: 3007257
Teheran (IQNA)- Gemäß religiösen Vorstellungen haben göttliche Prüfungen für Diener unterschiedliche Formen und der Besitz von Reichtum ist einer der Fälle, in denen im Koran viele Empfehlungen gegeben werden, wie man ihn verdient und verwendet.

Imam Sajjad (a.) hat in einer Abhandlung fünfzig verschiedene Rechte erwähnt und die Aufmerksamkeit der Menschen auf diese Angelegenheiten lenkt. Das Recht im Bezug auf Augen, Ohren, Zunge, Füße, Hände, Mutter, Vater, Zuhause, Nachbar, Bruder, Schwester, Freund, Feind, Muslim, Nicht-Muslim sind einige davon.

In einem der Abschnitte dieser Erklärung wurde das Recht auf Eigentum erklärt und gemäß den Worten von Imam Sajjad (a.s.) sagt sie: „Das Recht auf Eigentum und Besitz besteht darin, dass Sie es nicht erwerben außer durch halal(erlaubte) Mittel und verbrauchen Sie es nicht außer im Falle von Halal und verwenden Sie es nicht unnötig. Und gib keinen Reichtum aus der von Gott ist außer auf seine Weise und um Gott nahe zu sein, damit Sie ihn nicht jemandem geben, der ihn gegen Gottes Gehorsam ausgibt und du wirst somit sein Helfer in der Sünde sein. Und es obliegt Ihnen den Gehorsam gegenüber Gott mit dem in ihrem Besitz befindliche Reichtum nicht aufzugeben, damit Sie ein Erbe haben, das Sie auf gute Weise ausgeben können. Er wird die Belohnung ernten und Sie werden es bereuen und werden ihm auch bei dieser Tat helfen und es gibt keine Macht außer Gottes Macht.“ (Tahf al-Aqool, Seite 267)

Gemäß dem Ausspruch von Imam Sajjad (a.) besteht das Recht auf Eigentum und Kapital darin, dass wir es auf legitime und halal Weise erlangten und nicht, indem wir falsche und ungehörige Dinge tun.

Dieses Thema ist so wichtig, dass wenn zum Beispiel jemand sein Geld und Vermögen vermachte, um es für obdachlose Kinder in einem bestimmten Gebiet auszugeben die Hinterbliebenen dieses Geld nicht für die Heirat junger Menschen oder andere gute Arbeit ausgeben sollten.

Der nächste Rat des ehrenwerten Imams ist, dass Sie Ihr Vermögen und Ihren Reichtum nicht jemandem geben sollten, der Ihre Methode zum Erwerb von Halal-Reichtum nicht mag, da er es auf gottlose Weise und für sündige Menschen verwenden könnte und es keinen Nutzen für ihn haben wird.

Das nächste Gebot von Imam Zain al-Abidin betrifft den Halal-Reichtum, der durch harte Arbeit und Aktivität in der Welt erlangt wurde aber sein Besitzer hatte keine Lust sein Halal-Geld auf dem Weg Gottes auszugeben und überließ es seinen Kindern als Nachlass.

Sie geben dieses Kapital für gute Taten aus und erlangen Gottes Zufriedenheit und der ursprüngliche Besitzer bedauert warum er dies nicht selbst tat.

Gott hat dieses wichtige Thema in verschiedenen Versen des Korans betont, dass weltlicher Reichtum ein Vertrauen und eine Prüfung ist somit müssen wir darauf achten wie wir dieses Kapital erhalten und wie wir es ausgeben.

  • Ein Auszug aus der Sitzung der Lehren aus dem Koran, Hujjat al-Islam Qaraeti, Koranexeget und Autor von Tafsir Noor

 

IQNA

captcha