IQNA

17:15 - August 23, 2026
Nachrichten-ID: 3015304

Zunehmende Schließungen von Moscheen in Frankreich – politischer Krieg von Paris gegen muslimische Gemeinschaften?

IQNA- Die zunehmende Schließung von Moscheen in Frankreich löste ernsthafte Bedenken hinsichtlich des politischen Umgangs der französischen Regierung mit muslimischen Gemeinschaften aus. Berichten zufolge wurden seit 2017 Dutzende Moscheen unter verschiedenen Vorwänden geschlossen, darunter der „Kampf gegen Extremismus“ und sogar die Berufung auf Zitate aus dem Koran. Kritiker betrachten dies als staatliche Einmischung in die Religionsfreiheit und als Politik, die über den Rahmen des von Paris behaupteten Säkularismus hinausgeht.

IQNA: Die jüngste Entscheidung eines französischen Gerichts die sechsmonatige Schließung einer Moschee im Gebiet Aulnay-sous-Bois im nordöstlichen Vorort von Paris wegen des Vorwurfs der Aufstachelung zu Gewalt und Terrorismus zu bestätigen sorgte für Kontroversen.

 

Zunehmende Schließungen von Moscheen in Frankreich – politischer Krieg von Paris gegen muslimische Gemeinschaften?

 

Die Moschee „Al-Taqwa“, die sich im Herzen einer Sozialwohnsiedlung befindet, sieht wie ein gewöhnlicher Wohnblock aus und verfügt weder über ein Minarett noch über eine Kuppel. Dennoch beherbergt sie einen Gebetsraum, der Dutzenden Gläubigen Platz bietet. Außerdem befinden sich dort Büros der „Kulturvereinigung Aulnay-Sud“, die für die Verwaltung der Moschee zuständig ist.

Der 78-jährige Salah, lebt in der Nähe der Moschee lebt und ist Busfahrer, sagte dem britischen Medium „Middle East Eye“: Ursprünglich war dies ein informeller Gebetsraum. Anfang der 2010er-Jahre wurde er von den Bewohnern eingerichtet ohne dass der Träger des sozialen Wohnungsbaus oder die Stadtverwaltung Einwände erhoben.

Er fügte hinzu: Jeden Abend ging ich dort zum Maghrib-Gebet hin. Dort traf ich meine Freunde. Wir unterhielten uns ein wenig und danach ging jeder nach Hause.

Er sagte: Mein angeschlagener Gesundheitszustand hindert ich daran andere Moscheen in Aulnay zu besuchen.

Der 20-jährige Rayan, weiterer Bewohner des Viertels, hält sich häufig in der Nähe der Moschee auf und ist äußerst verärgert. Er sagte, dass die französische Regierung mit der Schließung der Moschee alle Gläubigen des Viertels bestraft.

Die Gegner der Moscheeschließung werfen den französischen Behörden vor die Religionsfreiheit und das Prinzip des Säkularismus zu untergraben – ein Prinzip, das nach Darstellung der Regierungsvertreter die staatliche Neutralität gegenüber den Religionen in Frankreich gewährleistet.

In der Schließungsverfügung berief sich der Präfekt auf Äußerungen, Ideen oder Theorien, die in der Moschee sowie auf den Social-Media-Konten der Imame veröffentlicht wurden und zur Aufstachelung zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung, zur Verherrlichung terroristischer Handlungen und zur Ermutigung ihrer Begehung beitragen sollen.

Das Verwaltungsgericht von Montreuil stimmte den Argumenten der Präfektur zu und entschied, dass die Schließung keine schwerwiegende und offenkundige Verletzung der Religionsfreiheit darstelle.

Der Rechtsanwalt Rafik Chekat kündigte jedoch an beim Staatsrat, dem höchsten Verwaltungsgericht Frankreichs, Berufung einzilegen. Er ist der Ansicht, dass das Prinzip des Säkularismus in diesem Fall nicht eingehalten wurde.

Die Verteidigung betonte außerdem, dass der Präfekt Anstoß an Predigten nahm, in denen die Hölle und die Qualen des Grabes für Ungläubige geschildert werden. Dabei finden sich ähnliche Lehren auch in den Predigten anderer Religionen, unter anderem christlichen.

Das Gericht argumentierte, die Verfügung der Präfektur mache nicht die Berufung auf den Koran zum Vorwurf, da sie auf anderen Äußerungen beruhe, die nicht aus religiösen Texten stammten, sowie auf Hinweisen auf die Anwesenheit „extremistischer Personen“ in der Moschee.

Nach Ansicht des Richters habe sich der Präfekt somit nicht in den religiösen Glauben eingmischt und das Prinzip des Säkularismus sei nicht verletzt.

Auch der Rechtsanwalt Sefen Gezgez, im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit gelang es ihm die Schließungsverfügungen gegen drei Moscheen in Frankreich auszusetzen, stellt diese Auslegung des Gerichts infrage.

Er sagte gegenüber Middle East Eye, dass die Präfektur die in den Predigten vorgetragenen religiösen Texte wörtlich ausgelegt, um ihre Entscheidung zur Schließung zu rechtfertigen.

Er fügte hinzu: Außerdem stammen einige der in der Schließungsverfügung erwähnten Predigten aus dem Jahr 2020. Das wirft im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit Fragen auf. Wie weit darf man also zurückgehen, um die Schließung einer Moschee zu rechtfertigen?

Dies geschah vor dem Hintergrund, dass zu Beginn der Präsidentschaft von Emmanuel Macron im Jahr 2017 mehrere muslimische Gebetsstätten zur Schließung gezwungen wurden.

In den folgenden Jahren wurde ein rechtlicher Rahmen zur Bekämpfung des islamischen Extremismus geschaffen, insbesondere das im August 2021 verabschiedete sogenannte Anti-Separatismus-Gesetz, das offiziell „Gesetz zur Stärkung der Achtung der Prinzipien der Republik“ heißt. Dieses Gesetz wurde kritisiert, weil es die muslimische Gemeinschaft des Landes unter Generalverdacht stellt und zugleich die bürgerlichen Freiheiten einschränkt.

Dieses Gesetz schuf eine breitere rechtliche Grundlage für Entscheidungen zur Schließung von Moscheen, da es die Befugnisse der Präfekten über Gebetsstätten stärkte, neue Verpflichtungen für religiöse Vereine einführte, Gründe für Schließungen ausweitete und die Verwaltungskontrolle systematischer gestaltete.

Infolgedessen wurden die Schließungen häufiger, rechtlich stärker strukturiert und administrativ leichter zu rechtfertigen.

Der Religionswissenschaftler und Forscher am Nationalen Zentrum für wissenschaftliche Forschung Frankreichs Franck Fregosi argumentiert in seinem Buch „Die Regierung des Islam in Frankreich“, dass die Schließung von Moscheen einen autoritären Wandel im französischen Säkularismus darstellt.

Er bedauerte die zunehmende und weitreichende Einmischung der Behörden in die inneren Angelegenheiten der Moscheen mit dem Ziel eine Überprüfung von Imamen und Gläubigen durchzusetzen. Er sagte, dass die gegenwärtige Regierungspolitik die historischen Bemühungen zur Kontrolle und administrativen Überwachung der muslimischen Religionsausübung fortsetzt, die bis in die Kolonialzeit zurückreichten.

Im Jahr 2024 kündigte der damalige Innenminister Gérald Darmanin die Schaffung eines offiziellen Status für Imame in Frankreich an. Ziel war es das System der Entsendung von Imamen durch ausländische Regierungen zu beenden. Als erklärtes Ziel wurde genannt den Islam in Frankreich vor ausländischem Einfluss und extremistischen ideologischen Strömungen zu schützen.

Allerdings räumte er ausländischen Geistlichen, die derzeit in französischen Moscheen tätig sind, offiziell die Möglichkeit ein unter bestimmten Voraussetzungen im Land zu bleiben. Dafür mussten diese Imame von einem örtlichen religiösen Verein beschäftigt werden und geeignete staatsbürgerliche Schulungen absolvieren, etwa akademische Kurse zum Thema Säkularismus.

Genau dies tat ein algerischer Imam, der von der Großen Moschee der Stadt Nîmes eingestellt worden war. Trotz der Einhaltung sämtlicher Vorgaben verweigerte die Präfektur ihm jedoch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Der Vorsitzende der Großen Moschee von Nîmes und Leiter der französischen Organisation zur Bekämpfung der Islamfeindlichkeit Abdallah Zekri sagte gegenüber Middle East Eye: Er kehrte vor einem Jahr nach Algerien zurück und nahm dort seine Aufgaben wieder auf.

Zekri ist der Ansicht, dass die gezielte Vorgehensweise gegen muslimische Gebetsstätten Ausdruck einer zunehmend islamfeindlichen Atmosphäre ist.

Er sagte: Wenn Extremismus nicht als Vorwand angeführt wird werden Moscheen mit der Begründung geschlossen, dass sie die städtebaulichen Vorschriften nicht einhalten.

Er fügte hinzu, dass Vereine zunehmend Schwierigkeiten haben von den staatlichen Behörden Genehmigungen für den Erwerb von Grundstücken und Bau von Moscheen zu erhalten.

Auch Gezgez bestätigte, dass zahlreiche Hindernisse bestehen. Er sagte: Oft handelt es sich um eine politische Angelegenheit. Die Gemeinden nutzen Vorwände wie die angebliche Nichteinhaltung von Brandschutzvorschriften, um die Schließung muslimischer Gebetsstätten zu beantragen.

Nach offiziellen Angaben des Innenministeriums wurden seit 2017 zwölf Gebetsstätten aus Gründen im Zusammenhang mit Extremismus administrativ geschlossen; bei den meisten handelte es sich um Moscheen.

Journalistische Recherchen zeigen jedoch, dass die Zahl der Moscheen, die aus technischen oder ordnungsrechtlichen Gründen – etwa städtebaulicher Vorschriften, Gesundheits- und Sicherheitsstandards oder Fragen der Zugänglichkeit – ihre Tätigkeit einstellen mussten, deutlich höher ist. Zwischen 2021 und 2022 wurden im Rahmen einer groß angelegten Kampagne administrativer Kontrollen etwa 20 Moscheen geschlossen.

Der Verein „Finde deine Moschee“ (Trouve Ta Mosquee) nennt sogar die Zahl von 89 seit 2017 geschlossenen Moscheen. Darin sind auch vorübergehende Schließungen und Gebetsstätten eingeschlossen, gegen die laufende Untersuchungen geführt werden.

Zekri sagt außerdem, dass einige von Imamen angesprochenen Themen, etwa Palästina und Israels Völkermordkrieg im Gazastreifen, als Hassrede ausgelegt werden und zu Vergeltungsmaßnahmen führten.

Im März 2025 wurde der Staatsangehörige Nigers und Leiter einer Moschee in der Nähe von Bordeaux Abd al-Rahman Ridwan wegen Verurteilung der Politik des zionistischen Regimes in den Gebieten Palästinas unter dem Vorwurf der „Verherrlichung des Terrorismus“ zu vier Monaten Haft auf Bewährung und einem zweijährigen Einreiseverbot für Frankreich verurteilt. Später wurde er Ende desselben Jahres vom Pariser Berufungsgericht freigesprochen.

Unterdessen gehen die Bemühungen zur Verschärfung der Kontrolle über die Moscheen weiter.

Nach der Veröffentlichung eines Berichts über die angebliche „Unterwanderung“ beziehungsweise den schrittweisen Einfluss der Muslimbruderschaft in Frankreich im Juni 2025 gelang es dem Senator und ehemaligen Innenminister Bruno Retailleau einen entsprechenden Gesetzentwurf durch den französischen Senat bringen zu lassen. Dieser stärkt die staatliche Aufsicht über Gebetsstätten.

Unterdessen sieht ein weiterer Gesetzentwurf, der im Januar von mehreren Abgeordneten des rechten Flügels der Partei Les Républicains eingebracht wurde, vor, dass für den Bau oder Erweiterung einer Gebetsstätte die Zustimmung des Präfekten verpflichtend eingeholt werden muss. Bisher gab der Präfekt lediglich eine unverbindliche Stellungnahme ab.

Derzeit ist jedoch keiner dieser Gesetzentwürfe in geltendes Recht erlassen.

 

4370921

captcha