IQNA

Umra-Pilger: nach Ramadan E-Erlaubnis Pflicht

10:19 - April 28, 2023
Nachrichten-ID: 3008218
TEHERAN (IQNA) – Die saudischen Behörden hatten angesagt, dass Muslime, welche nach dem Ramadan die Umra vollziehen wollen, eine elektronische Erlaubnis erhalten müssen.

Das Ministerium für Hadsch und Umra des Königreiches sagte, dass die Erlaubnis über die Applikationen Nusuk oder Tawakkalna ausgestellt werden. Bewerber dürfen sich nicht mit COVID-19 angesteckt haben oder in Kontakt mit Erkrankten gewesen sein, um die Umra-Erlaubnis zu erhalten.

Letzte Woche hatte das Ministerium gesagt, dass ab jetzt Reservierungen für die Umra im islamischen Monat Schawwal, der dem Monat Ramadan folgt, gemacht werden können.

Reservierungen können über die Applikation Nusuk vorgenommen werden, die Muslimen, welche die Umra vollziehen oder die heiligen Stätten in Saudi-Arabien besuchen wollen, ermöglicht, die notwendigen Visa und Erlaubnisse zu erhalten, sowie diesbezügliche Pakete zu buchen.

Millionen an Muslimen, die sich nicht die alljährliche Hadschrituale körperlich oder finanziell leisten können, treibt es nach Saudi-Arabien, um die Umra zu vollziehen.

Nach der Buchung eines E-Termins ist es Muslimen, die ein Einreisevisum gleich welcher Art, zum Beispiel ein persönliches, Besuchs- oder Touristenvisum, haben, erlaubt, die Umra zu vollziehen und Al Rawda Al Scharifa, wo das Grab des heiligen Propheten (Friede sei mit ihm) in der Moschee des Propheten in Medina liegt, zu besuchen.

Die saudischen Behörden haben auch das Visum für die Umra von 30 auf 90 Tage ausgeweitet und erlauben den Eigentümern, in das Königreich über alle Land-, Luft- und Seewege einzureisen und es über jeden Flughafen zu verlassen.

Quelle: gulfnews.com

 

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