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Wutbewältigung; Eigenschaft wahrer Gläubiger

22:37 - October 26, 2022
Nachrichten-ID: 3007105
Teheran (IQNA)- Eine der menschlichen Eigenschaften ist es wütend zu werden, was bei manchen Menschen zu stark wahrgenommen wird, sodass sie es nicht kontrollieren können. Dieses Problem verursacht viele Probleme für die Person wie z. B. Treffen falscher und emotionaler Entscheidungen in heiklen Zeiten oder Verlieren von Freunden aufgrund des nervösen Verhaltens.

Alle Gefühle, die in den Menschen gelegt werden sind nicht umsonst! Zum Beispiel Wut und Liebe sind beide notwendig und haben Funktionen. In der Beschreibung des Gesandten Gottes (SAS) und seiner besonderen Gefährten sagt Gott in Vers 29 der Sure Mubaraka Fatah: „sind hart gegenüber Ungläubige und barmherzig und freundlich zueinander“, also sollte beides nämlich Wut und Liebe an seinem Platz eingesetzt werden.

Wenn wir das Leben des Propheten (SAS) studieren werden wir sehen dass er neben Barmherzigkeit und Liebe wo nötig auch Wut hatte aber dieser Zorn wird an seinem Platz auf einer Weise eingesetzt die Gott gefällt.

Gefühlsmäßige Wut muss zurückgehalten werden! Eine der Eigenschaften der Frommen ist dass sie ihre Wut kontrollieren und sie nicht umsonst verschwenden und stattdessen nutzen wenn sie z.B. Ungerechtigkeit sehen. Dieser Zorn ist dann heiliger Zorn.

Einer der wichtigen Ratschläge Gottes an seine besonderen Gläubigen ist „Kathimm Ghaiz“. Es bedeutet, dass sich eine Person im intensivsten Zustand der Wut befindet aber mit ihrer Wut umgeht und nichts davon außen zu sehen ist! Dieses Attribut ist spezifisch für fromme Menschen und gemäß Gottes Verheißung macht es einen Menschen der Vergebung Gottes würdig: „Und beeilt euch um Vergebung von eurem Herrn und (um) einen (Paradies)garten dessen Breite (wie) die Himmel und die Erde ist. Er ist für die Gottesfürchtigen bereitet,“ und danach wird „Kadhm Ghaiz“ beschrieben als „die in guten und schlechten Tagen spenden, ihren Groll unterdrücken und den Menschen verzeihen. Gott liebt die Rechtschaffenen!“ (Al-Imran, 134 ).

 

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