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Kooperation im Koran / 5

Gesellschaftliches Eigentum! Koranische Grundlage der Kooperation

11:16 - October 30, 2025
Nachrichten-ID: 3013838
Teheran (IQNA)- Da im islamischen Weltbild alle Menschen Diener Gottes sind und aller Reichtum Ihm gehört, müssen die Bedürfnisse der Unterdrückten durch Kooperation befriedigt werden.

Zweifellos gibt es in jeder Gesellschaft Bedürftige, die entweder nicht arbeiten können oder deren Einkommen nicht ausreicht um alle ihre Ausgaben zu decken. Diese Bedürfnisse sollten so weit wie möglich und im Rahmen des Zumutbaren befriedigt werden. Aus islamischer Sicht gehören Eigentum und Vermögen ursprünglich der Gesellschaft, da Gott den Menschen sein Kalifat auf Erden und Verfügungsgewalt über Eigentum anvertraute. Der Heilige Koran, der auf Stellvertretung des Menschen als Eigentümer verweist, gebietet Geld auszugeben.

Zum Beispiel sagt er an einer Stelle: „Gebt von dem aus worüber er euch zu Statthaltern einsetzte:

 «آمِنُوا بِاللَّهِ وَرَسُولِهِ وَأَنْفِقُوا مِمَّا جَعَلَكُمْ مُسْتَخْلَفِينَ فِيهِ» (حدید: 7)

Glaubt an Gott und seinen Gesandten und gebt aus von dem worüber er euch zu Statthaltern einsetzte. (Sure Hadid / Vers 7)

Und an anderer Stelle sagt er über den Reichtum, den er der Menschheit zur Verfügung stellte:

«وَآتُوهُمْ مِنْ مَالِ اللَّهِ الَّذِي آتَاكُمْ» (نور: 33).

Und gebt vom Eigentum Gottes, das er euch gab. (Sure Nur / Vers 33)

Der Heilige Koran stellt die Frommen, die die wahren Nachfolger Gottes waren, wie folgt vor:

«وَفِي أَمْوَالِهِمْ حَقٌّ لِلسَّائِلِ وَالْمَحْرُومِ » (ذاریات: 19).

In ihrem Vermögen ist Recht für Bettler und Benachteiligte. (Sure Dhariiyat/ Vers 19)

Dieser Vorfall verdeutlicht die Notwendigkeit von Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe in der Gesellschaft.

Somit sind die Reichen Gottes Agenten und Treuhänder ihres Eigentums und ihr Eigentum ist eine anvertraute Sache, über die sie gemäß Erfordernissen der Stellvertretung und Treuhandschaft handeln müssen.

Imam Sadiq (AS) sagt: „Glaubt ihr etwa, Gott habe denen Reichtum gegeben die seiner Ehre würdig sind und denen die verachtet werden nicht? Das ist keineswegs so. Der Reichtum gehört Gott! Er vertraut ihn den Einzelnen an und ermöglicht es ihnen zu essen, trinken, Kleidung zu tragen, heiraten, ein Fahrzeug zu besitzen, die armen Gläubigen zu besuchen und zu unterstützen und ihre Not und Bedrängnis zu lindern.“

Daher gehören Eigentum und Vermögen grundsätzlich der Gesellschaft und jedes Mitglied der Gesellschaft das es nutzt hat das Recht dieses zu nutzen, wenn es seine treuhänderische Pflicht erfüllt und die Rechte der Benachteiligten der Gesellschaft berücksichtigte, andernfalls hat es dieses Recht nicht.

 

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