Laut IQNA unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Anadolu wurde die umstrittene Entscheidung der französischen Regierung den islamischen Schleier in Schulen und Bildungseinrichtungen dieses Landes zu verbieten vom französischen Staatsrat im Namen des höchstem Verwaltungsgerichtes des Landes genehmigt.
Der französische Staatsrat unterstützte heute die Entscheidung das Tragen der islamischen Abaya in Schulen zu verbieten und lehnte den Antrag des Vereins „Action for Muslim Rights“ (ADM) ab von dieser Entscheidung abzusehen.
In der von diesem Rat veröffentlichten Pressemitteilung heißt es: Das Tragen einer Robe weist auf eine religiöse Orientierung hin und daher ist das Verbot ihrer Bedeckung eine schwerwiegende und illegale Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens, der Religionsfreiheit und des Rechts auf Religionsausübung. Gottesdienst und Bildung stehen nicht im Einklang mit den Interessen des Kindes.
Unterdessen hatte die Association of Action for Muslim Rights (ADM) einen Eilantrag beim Conseil d'État, dem höchsten Verwaltungsgericht Frankreichs, eingereicht um ein Urteil gegen das Verbot von Damen-Abayas und Herren-Langhemden zu erlassen.
Die französische Regierung kündigte zuvor an, dass das Tragen der Abaya gegen Gesetze zum Säkularismus im Bildungswesen verstößt und wird einen Plan zu einem Verbot umsetzen.
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