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Bundestag

Kopftuchverbot für Mädchen in Grundschulen

23:48 - June 01, 2020
Nachrichten-ID: 3002635
Teheran (IQNA)- Die Debatte um das Kopftuchverbot für Mädchen in Grundschulen nimmt kein Ende. Mit der Forderung, die Bundesregierung solle sich für ein Verbot des Tragens von Kopftüchern einsetzen, stieß die AfD auf Ablehnung.

Muslimische Mädchen im Kita- oder Grundschulalter sollten nach Auffassung der Bundestagsparteien von ihren Eltern nicht zum Tragen eines Kopftuches gezwungen werden. Mit ihrer Forderung, die Bundesregierung solle sich für ein Kopftuchverbot bei Kindern in öffentlichen Kindertagesstätten und Schulen einsetzen, stieß die AfD jedoch am Freitag im Bundestag auf Ablehnung – auch weil Mariana Harder-Kühnel den Antrag ihrer Fraktion mit den Worten einleitete: „Die Leute erkennen unser Land und unsere Kultur nicht wieder, weil es immer weniger unser Land ist.“ Diese Schwäche werde von einem politischen Islam ausgenutzt, der immer aggressiver auftrete.

„Antimuslimischen Rassismus“

Durch ein Verbot würden die Mädchen in einen für sie nicht lösbaren Konflikt geraten, warnte Gökay Akbulut von der Linksfraktion. „Das Kopftuch für Mädchen lehnen wir ab“, sagte Filiz Polat (Grüne). Ein Verbot sei aber nicht der richtige Weg und wegen der Zuständigkeit der Länder in Bildungsfragen ohnehin nicht umsetzbar. Helge Lindh (SPD) warf der AfD vor, ihr gehe es nicht um den Schutz von Kindern sondern darum, ein weiteres Mal ihren „antimuslimischen Rassismus“ auszuleben.

Der Hamburger CDU-Abgeordnete Christoph de Vries sprach sich für ein auf Mädchen im Alter von unter 14 Jahren beschränktes Kopftuchverbot in öffentlichen Bildungseinrichtungen aus. Er sagte, in Stadtteilen mit einem hohen Anteil muslimischer Bewohner werde inzwischen teilweise sozialer Druck auf Mädchen ausgeübt, das islamische Kopftuch anzulegen. Der Antrag der AfD sei aber handwerklich schlecht gemacht und werde von seiner Fraktion daher auch abgelehnt.


AfD scheitert mit Forderung nach Kopftuchverbot

Brandenburgs AfD-Landtagsfraktion ist mit der Forderung eines Kopftuchverbots in der Justiz des Landes gescheitert. Ein entsprechender Antrag wurde am Donnerstag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Zuvor hatte die Abgeordnete Lena Duggen (AfD) aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zitiert, wonach ein Kopftuchverbot ein verfassungsmäßig gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte sein kann. „Viel zu viele junge Frauen tragen das Kopftuch nicht freiwillig“, sagte Duggen in der Debatte. „Wenn es unter den Kopftuch tragenden Referendarinnen nur einen solchen Fall gibt, ist ein Kopftuchverbot gerechtfertigt.“

Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Kathrin Dannenberg, verwies darauf, dass es in Brandenburg überhaupt kein Problem gebe. Es gebe kein Beispiel für irgendein Fehlverhalten der einzigen kopftuchtragenden Referendarin. „Es gibt sogar Feministinnen, die sagen, das Kopftuch gehört zu mir, mein Körper gehört zu mir, und ich entscheide, es zu tragen.“ Der Zwang, ein Kopftuch zu tragen, sei genau so abzulehnen, wie der Zwang, es abzusetzen. Auch die Abgeordnete der Freien Wähler, Christine Wernicke, lehnte den Antrag der AfD ab. (dpa/iQ)

 

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