Im 10. Jahr nach der Auswanderung des Propheten, also in dem Jahr als der Heilige Prophet (Friede sei mit ihm) nach Mekka ging um seine verpflichtende Pilgerreise zur Kaaba verrichtete wurde ein Vers mit folgenden Inhalt offenbart: „Wahrlich, euer Vormund ist Gott und sein Gesandter und diejenigen, die glauben, diejenigen die beten und während sie sich verneigen Almosen geben“ (Maedah: 55). Gott sagt in diesem Vers, dass euer „Vormund“ (arabisch Wali) ausschließlich diese drei sind. „Innama“ ist eines der Floskeln mit der Bedeutung “ausschließlich” und bedeutet „dies und es gibt nichts außer diesem“, das heißt, euer Vormund ist niemand ausßer dem was folgt und das ist definitiv der Grund warum euer Vormund nur „Gott“, der Gesandte Gottes und diejenigen, die glauben sind.
Diese ersten beiden sind klar, aber bedeutet „Diejenigen die glauben“, dass alle Gläubigen Vomünder sind? Wenn jeder ein Vormund ist, wer steht dann unter dieser Vormundschaft? Dies ist definitiv nicht der Fall und „Vormund“ gehört zu den Gläubigen, da dieses Thema auch in anderen Versen angesprochen wird: „Und sprich: Wirkt! Gott wird euer Wirken sehen und so sein Gesandter und die Gläubigen.“ (Tauba: 105). Dieser Vers bezieht sich auch auf Gläubige, die die Position haben, für die Gemeinschaft zu bezeugen und zu überwachen.
Möge Gott, der Allmächtige in der Fortsetzung des Verses präzisieren, wer mit diesen Gläubigen gemeint ist: „diejenigen, die das Gebet verrichten und Almosen geben während sie sich verneigen“ (Maidah: 55). Hier stellt sich die Frage: Handelt es sich bei dieser Vorgabe um eine allgemeine Regel? Bedeutet das, dass jeder, der dies tut also während des Verbeugens im im Gebet Almosen entrichten das Amt des Vormunds innehat? Oder ist das das Profil jemand speziellen, der dies tat und die Muslime ihn kennen? Das bedeutet, statt einen Namen zu nennen wird eine Beschreibung der betreffenden Person genannt, die jeder von ihm kennt. Wenn es eine allgemeine Regel wäre würden es einige tun. In der Geschichte des Islam hat jedoch niemand die Stellvertreterschaft auf diese Weise erreicht und ebenfalls auch nicht so etwas behauptet.
Daher verstanden alle Muslime, dass es in diesem Vers um eine spezielle Person geht, der dies tat, da das Entrichten er Almosen während der Verbeugung im Gebet an sich keine Tugend ist. In Überlieferungen und der Geschichte heißt es, dass ein Bettler die Moschee betrat aber niemand ihn beachtete. Der Bettlerr sagte: „Gott, sei Zeuge, ich kam zur Moschee deines Propheten und niemand beachtete mich und ich blieb mit leeren Händen zurück.“ Der edle Immam Alis (a.) vollbrachte gerade die Verbeugung des Gebetes und streckte seine Hand aus um dem Bettler zu zeigen, dass er den Ring am Finger nehmen darf und dieser zog den Ring ab und ging.
Die Kommentatoren sind sich fast einig über die Offenbarung dieses Verses der Stellvertreterschaft in der Würde des Befehlshabers der Gläubigen (a.). Ghuschchi Hanafi (1), Mir Seyyed Sharif Jarjani (2) und Saad al-Din Taftazani (3) sind unter den sunnitischen Gelehrten, die auf den Konsens der Koranexegetenn hinweisen, dass dieser Vers bezüglich Ali bin Abi Talib (a.) offenbart wurde. In diesem Zusammenhang sind auch viele Überlieferungen vorhanden. Nasa'i in Jami al-Asul, Ibn Kathir in Tafsir al-Qur'an al-Azeem, Tabari, Hakim Neischaburi, Ibn Asakir und Suyuti berichten in diesem Zusammenhang von einigen Gefährten mit zahlreichen Überlieferungen in unterschiedlichen Überlieferer-Ketten. Trotz des Anspruchs auf Konsens auf diesem Gebiet lehnten Personen wie Ibn Taymiyyah Harrani und sein Schüler Ibn al-Qaim diese Überlieferungen ab.
1- Ghoschchi; Scharh Tjrid AL-Itigad, S. 368.
2- Mir Syed Scharif Jarjani; Scharh Muwaqif, Bd. 8, S. 360.
3- Al-Taftazani, Scharh Muqasid, Bd. 5, S. 270.
IQNA