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Rechtlicher Sieg einer Frau mit Kopftuch vor Gericht in Deutschland

23:07 - February 04, 2026
Nachrichten-ID: 3014291
IQNA- Das Bundesarbeitsgericht in Deutschland entschied zugunsten einer Frau mit Kopftuch deren Bewerbung für eine Tätigkeit am Flughafen Hamburg abgelehnt worden war.

Das Gericht wertete die Ablehnung der Bewerbung der Frau als religiöse Diskriminierung.

Nach den Akten hatte die Bewerberin ein Foto von sich mit Kopftuch ihrem Lebenslauf beigefügt. Das mit der Bundespolizei beauftragte Unternehmen lehnte es jedoch ab ihre Bewerbung zur notwendigen Sicherheitsüberprüfung weiterzuleiten, weil sie ein Kopftuch trug.

Das Gericht stellte fest, dass dieses Vorgehen gegen deutsche Antidiskriminierungsgesetze verstößt und betonte dass eine Ablehnung aus diesem Grund keine rechtlich legitime Begründung hat.

In seinem Urteil stellte das Gericht klar, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt die die Einstellung einer Luftsicherheitsassistentin mit Kopftuch verbietet. Es betonte, dass das Nichttragen eines Kopftuchs für diese Position keine wesentliche oder notwendige berufliche Anforderung ist.

Das Gericht verurteilte das beklagte Unternehmen dazu der geschädigten Frau 3.500 Euro Entschädigung zu zahlen. Zugleich betonte es, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung und des Diskriminierungsverbots aufgrund der Religion in allen Phasen der Einstellung, insbesondere bei zivilen Dienststellen und im öffentlichen Sektor, beachtet werden müssten.

Bereits vor zwei Monaten hatte die Entscheidung eines Gerichts in Hessen einer Frau mit Kopftuch die Ausübung des Richteramtes zu verbieten für Kontroversen gesorgt. Diese unter dem Verweis auf Neutralität getroffene Maßnahme wurde von Kritikern als diskriminierende Verletzung der religiösen Rechte von Menschen bezeichnet.

Befürworter der Religionsfreiheit kritisierten dieses Urteil in sozialen Medien und argumentierten, die deutsche Auslegung staatlicher Neutralität habe sich zu einem Instrument der Diskriminierung gewandelt und sei nicht länger Neutralität.

Kritiker sagen, dass solche Urteile unverhältnismäßig stark muslimische Frauen treffen und erhebliche Hindernisse für deren Teilhabe an juristischen Berufen und im öffentlichen Dienst schaffen.

 

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