
IQNA: Eine Quelle Palästinas erklärte, dass die israelischen Besatzungsbehörden die Al-Aqsa-Moschee während des gesamten Eid al-Fitr geschlossen halten werden und damit Zehntausende Palästinenser daran hindern dort das Festgebet abzuhalten.(Quelle: Al Jazeera)
Die Quelle fügte hinzu: Die Schließung der Al-Aqsa-Moschee auf Anordnung der Besatzungsmacht wird aufgrund der Bekanntgabe des Kommandos der israelischen Heimatfront, Notstandsregelungen von Montag bis zum kommenden Mittwoch zu verlängern, andauern.
Am 28. Februar hatten die Besatzungsbehörden unter dem Vorwand der Ausrufung des Notstands zeitgleich mit dem gemeinsamen Angriff der USA und Israels auf Iran die Al-Aqsa-Moschee und die Altstadt von Jerusalem für Muslime geschlossen.
Gemäß der Status-quo-Vereinbarung untersteht die Al-Aqsa-Moschee verwaltungstechnisch der dem jordanischen Ministerium für religiöse Stiftungen angegliederten islamischen Stiftungsbehörde (Awqaf) und die Entscheidung sie zu schließen gilt als Verletzung ihrer Zuständigkeiten.
Andererseits erklärte der Medienberater des Gouverneurs von Quds (Jerusalem) Ma’ruf al-Rifa’i, dass die fortgesetzte Schließung der Altstadt, Verhindern des Zutritts für alle außer ihre Bewohner sowie anhaltende Schließung der Al-Aqsa-Moschee nun bereits am siebzehnten aufeinanderfolgenden Tag die Gläubigen sowohl daran hinderte in den letzten beiden Freitagen des Monats Ramadan das Freitagsgebet zu verrichten als auch daran sich in den letzten zehn Tagen des Ramadan zum Iʿtikaf zurückzuziehen und die Nacht der Bestimmung (Laylat al-Qadr) an einem der heiligsten Orte der Erde zu zelebrieren.
Al-Rifa’i zufolge beschränkt sich die Einschränkung der Religionsfreiheit nicht auf Muslime, sondern betrifft auch Christen die derzeit ihre Fastenzeit begehen und Ostern in der Grabeskirche in der Altstadt feiern wollen.
Seit mehr als einer Woche verrichten Betende aus Quds (Jerusalem) und aus den 1948 besetzten Gebieten Palästinas die Gebete zum Sonnenuntergang (Maghrib), zum Nachtgebet (ʿIschāʾ) und das Tarawih-Gebet an dem jeweils nächstmöglichen Ort in der Umgebung der Al-Aqsa-Moschee und der Altstadt von Quds (Jerusalem).
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