IQNA

In offiziellem Schreiben zum Ausdruck gebracht:

Besorgnis schiitischer Gelehrter Pakistans über Positionen der Al-Azhar zum Angriff auf den Iran

15:28 - May 11, 2026
Nachrichten-ID: 3014764
IQNA- Eine Gruppe schiitischer Gelehrter Pakistans äußerte in einem an den Scheich der Al-Azhar gerichteten Schreiben ihre Besorgnis über die jüngste Erklärung des Fatwa-Rates dieser Institution zum US-zionistischen Angriff auf den Iran.

IQNA: Unter Berufung auf UrduPoint lautet das offizielle Schreiben der schiitischen Gelehrten Pakistans an den Scheich der Al-Azhar wie folgt:

Im Namen Gottes, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Sehr geehrter Dr. Ahmad Muhammad Ahmad al-Tayyib, Großimam und Scheich der ehrwürdigen Al-Azhar

Friede sei mit Ihnen und Gottes Barmherzigkeit und Segen

Wir, die schiitischen Gelehrten Pakistans, übermitteln Ihnen diese Botschaft mit dem Gefühl wissenschaftlicher, rechtsgelehrter und moralischer Verantwortung und bringen unsere tiefe Besorgnis über die jüngste Erklärung des Fatwa-Rates der Al-Azhar zum Ausdruck. Diese Erklärung wurde zu einem sehr sensiblen und komplexen Zeitpunkt für die islamische Gemeinschaft abgegeben in dem sie mit einer beispiellosen Aggression konfrontiert ist. Diese Aggression beschränkt sich nicht auf die direkte militärische Dominanz ausländischer Mächte, sondern erstreckt sich auch auf Missbrauch der Territorien einiger muslimischer Länder als Plattformen für aggressive Operationen gegen andere muslimische Länder. Dieses Thema kann nicht auf einen politischen Streit oder einen traditionellen militärischen Konflikt reduziert werden. Vielmehr fällt es im Lichte der islamischen Rechtslehre unter präzise und ernsthafte Fragen wie Nutzung muslimischer Territorien für Aggressionen gegen Muslime und Verwendung von Muslimen als menschliche Schutzschilde.

Erstens: Die grundlegende Annahme, Nutzung muslimischer Territorien und religiösrechtliche Urteil:

Wenn Territorien, Lufträume oder militärische Einrichtungen eines muslimischen Landes als Mittel für eine Aggression gegen ein anderes muslimisches Land genutzt werden, fällt diese Handlung unter rechtliche Bezeichnung der Beihilfe zu Sünde und Aggression. Der erhabene Gott sagt:

« وَلَا تَعَاوَنُوا عَلَى الْإِثْمِ وَالْعُدْوَان»ِ (سورة مائدة آيه ۲)

„Und helft einander nicht bei Sünde und Übertretung“ (Sure al-Maʾida, Vers 2).

Exegeten wie Imam at-Tabari, al-Qurtubi und Allameh Tabatabaei (möge Gott seiner Seele gnädig sein) waren sich einig, dass jede Zusammenarbeit die zu Unterdrückung und Unrecht führt nach der islamischen Scharia verboten ist. Ebenso erklärte Scheich al-Islam Ibn Taimiyya in seinen wichtigen Fatwas, dass jeder der Ungläubigen gegen Muslime hilft eine religiösrechtliche Rechenschaft verdient, was mit Urteilen der imamitischen Gelehrten über das Verbot der Stärkung des Feindes übereinstimmt.

Zweitens: Verwendung von Muslimen als menschliche Schutzschilde:

Wenn angreifende Kräfte absichtlich Territorien oder Bevölkerungszentren von Muslimen als Schutzschild zur Absicherung ihrer militärischen Operationen verwenden wird diese Situation in der islamischen Rechtslehre als Problem des Schutzschild-Machens (Tatarrus) bezeichnet.

Thema Tatarrus:

Dieses Thema wurde von Imamen wie Imam asch-Schafiʿi, Imam Ahmad ibn Hanbal und Ibn Qudama in al-Mughni untersucht. Sie urteilten, dass wenn der Feind Muslime als menschliche Schutzschilde verwendet und es keinen anderen Weg gibt sie abzuwehren, diese Handlung aus Notwendigkeit erlaubt ist, vorausgesetzt dass die Absicht Abwehr des Feindes ist und den Muslimen kein Schaden zugefügt wird. Dies trifft vollständig auf die gegenwärtige Situation zu in der islamische Territorien für einen Angriff auf ein anderes islamisches Land genutzt werden. Imamitische Rechtsgelehrte wie al-Muhaqqiq al-Hilli und Schahid ath-Thani entschieden, dass die Grundlage dafür das Prinzip der Notwendigkeit und Vorrang des Wichtigeren vor dem Weniger-Wichtigen ist.

Drittens: Koranische, rechtliche und konsensuale Grundlage für das Recht auf Verteidigung:

Der edle Koran bestätigt die Legitimität der Verteidigung und erklärte sie in manchen Fällen sogar zur Pflicht. Der erhabene Gott sagt:

«أذِنَ لِلَّذِينَ يُقَاتَلُونَ بِأَنَّهُمْ ظَلِمُوا وَإِنَّ اللَّهَ عَلَى نَصْرِهِمْ لَقَدِيرٌ» (سورة حج آيه ۳۹).

„Erlaubnis wurde denen gegeben, die bekämpft werden weil ihnen Unrecht getan wurde; und wahrlich! Gott hat die Macht ihnen zum Sieg zu verhelfen“ (Sure al-Hadsch, Vers 39).

«وَقَاتِلُوا في سَبِيلِ اللَّهِ الَّذِينَ يُقَاتِلُونَكُمْ وَلَا تَعْتَدُوا» (سورة بقرة آيه ۱۹۰)

„Und kämpft auf dem Weg Gottes gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch begeht keine Übertretung“ (Sure al-Baqarah, Vers 190).

 «فَمَنِ اعْتَدَى عَلَيْكُمْ فَاعْتَدُوا عَلَيْهِ بِمِثْلِ مَا اعْتَدَى عَلَيْكُمْ» (سورة بقرة آيه ۱۹۴).»

„Wer euch angreift, gegen den greift in gleichem Maße an, wie er euch angriff“ (Sure al-Baqarah, Vers 194).

Diese Texte festigen das Prinzip des Verteidigungskrieges und ordnen es nach der Regel der Verhältnismäßigkeit und dem Verbot, Aggression zu beginnen, worüber die islamischen Rechtsschulen übereinstimmen.

Viertens: Regel der Abwehr des Angreifers, Nicht-Schadens und Entzug der Angriffsmittel:

Zu den festen rechtlichen Prinzipien gehört die Pflicht den Angreifer abzuwehren. Ibn Qudama legte die Pflicht zur Verteidigung ausdrücklich dar, selbst wenn sie zum Krieg führt. Darüber hinaus verlangt das Prinzip „kein Schaden und keine Schädigung im Islam“ die Abwehr von Schaden von Individuen und Gruppen und dies wird durch das Wort des erhabenen Gottes bestätigt:

«وَلَن يَجْعَلَ اللَّهُ لِلْكَافِرِينَ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ سَبِيلًا» (سوره نساء آيه ۱۴۱)

„Und Gott wird den Ungläubigen niemals einen Weg über die Gläubigen geben“ (Sure an‑Nisa, Vers 141).

Dies ist wesentlich, um die Vorherrschaft der Feinde über die Muslime zu verhindern.

Fünftens: Bestimmung der Verantwortung und der unmittelbaren Ursache:

Eines der grundlegenden Prinzipien ist, dass ein Urteil – sowohl bei seinem Vorhandensein als auch Nichtvorhandensein – um seine Hauptursache kreist und die Verantwortung mit der unmittelbaren Ursache verbunden ist. asch-Schatibi stellte im Buch „al-Muwafaqat“ klar, dass die Grundlage eines Urteils die wirksame Ursache ist. Wenn daher die Aggression von einer bestimmten Partei ausgeht, wird die Verteidigungsreaktion dieser Partei zugeschrieben und es ist nicht zulässig den Verteidiger verantwortlich zu machen und gleichzeitig den Angreifer zu ignorieren.

Sechstens: Internationales Recht und Recht auf Verteidigung:

Internationale Gesetze, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen in Artikel 51, erkennen das Recht auf Selbstverteidigung an. Darüber hinaus erkennt die Theorie des gerechten Krieges die Legitimität der Verteidigung an. Wenn die Bestimmungen der islamischen Scharia und das internationale Recht in diesem Prinzip übereinstimmen erzeugt dessen Verletzung ein offensichtliches wissenschaftliches Problem.

Siebtens: Loyalität und Nichtbindung im politischen und militärischen Bereich:

 

Der erhabene Gott sagt:

«لا يَتَّخِذِ الْمُؤْمِنُونَ الْكَافِرِينَ أَوْلِيَاءَ مِنْ دُونِ الْمُؤْمِنِينَ» (سورة آل عمران آيه ۲۸).

„Die Gläubigen sollen nicht die Ungläubigen anstelle der Gläubigen zu Beschützern nehmen“ (Sure Al‑Imran, Vers 28).

«يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لَا تَتَّخِذُوا الْيَهُودَ وَالنَّصَارَى أَولياء» (سورة مائدة آيه ۵۱).

„Ihr, die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und die Christen zu Beschützern“ (Sure al‑Maʾida, Vers 51).

Die Exegeten erklärten, dass dieses Verbot jede Art von Unterstützung umfasst die den Muslimen Schaden zufügt. Daher ist Befähigung feindlicher Kräfte muslimische Territorien für Aggressionen zu nutzen nicht lediglich eine politische Frage, sondern klare Verletzung der islamischen Scharia.

Achtens: Gebieten des Guten und Verbieten des Schlechten sowie Urteil über Schweigen:

Der Gesandte Gottes (Gott segne ihn und seine Familie) sagte: „Wer von euch eine schlechte Handlung sieht soll sie mit seiner Hand ändern.“ (Überliefert bei Muslim). Dies zeigt die Pflicht gegen Ungerechtigkeit Stellung zu beziehen. Schweigen gegenüber Aggression und gleichzeitig Verurteilung derjenigen die sich verteidigen widerspricht diesem Prinzip.

Neuntens: Ziele der islamischen Scharia und Bewahrung der Ordnung der Gemeinschaft:

Wie asch-Schatibi darlegte, gehört zu den Zielen der islamischen Scharia die Bewahrung der Religion, Leben und öffentlichen Ordnung. Die Verteidigung verwirklicht all diese Ziele und daher steht ihre Verurteilung im Widerspruch zum Geist und zu den Zielen der islamischen Scharia.

Zehntens: Koranische Gerechtigkeit und Zurückweisung doppelter Maßstäbe:

Der erhabene Gott sagt:

«عدالت کنید که به تقوا نزدیکتر است» (سوره مائده، آیه ۸)

„Seid gerecht, das ist der Gottesfurcht näher“ (Sure al‑Maʾida, Vers 8).

Gerechtigkeit wird nicht verwirklicht indem man über den Angreifer hinwegsieht und den Verteidiger tadelt, denn dies ist eine Abweichung von Maß der Gerechtigkeit, das Gott befahl.

Schluss: Sehr geehrter Großimam, wir bitten Sie aufrichtig dieses Thema unter Berücksichtigung der rechtlichen Texte, grundlegenden Prinzipien und Ziele der islamischen Scharia zu prüfen und eine Position einzunehmen die mit der Einheit, Würde und Gerechtigkeit der muslimischen Gemeinschaft im Einklang steht, denn die Geschichte und kommenden Generationen werden darüber Zeugnis ablegen. Unsere heutigen Positionen werden ein Maßstab sein, um unsere Aufrichtigkeit bei Unterstützung der Wahrheit zu messen.

Und Friede sei mit Ihnen und Gottes Barmherzigkeit und Segen

Die schiitischen Gelehrten in Pakistan

Mitglied des Rates für islamisches Denken und Leiter des Forschungszentrums MuntahiSeyed Eftechar Hossein Naqvi

 

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