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Nach Veröffentlichung von Video-Sequenzen des Attentäters von Christchurch hat „bild.de“ eine Rüge vom Deutschen Presserat erhalten. Laut Presserat hat „bild.de“ gegen die Richtlinie 11.2 des Pressekodex verstoßen.
Nachrichten-ID: 3001318    Datum der Veröffentlichung : 2019/06/10