IQNA

Europäisches Menschenrechtsgericht erkennt Bewahrung religiöser Symbole an

14:08 - January 28, 2017
Nachrichten-ID: 2487787
International: Ein europäisches Menschenrechtsgericht hat anerkannt, dass das Tragen religiöser Überzeugungen und Symbole am Arbeitsplatz erlaubt ist.
Laut Iqna unter Berufung auf die Nachrichtenseite ijib teilte das Gericht in einer Erklärung mit, dass die Wahrung der religiösen Überzeugungen und Symbole am Arbeitsplatz in allen europäischen Ländern erlaubt ist, solange dadurch die Freiheit anderer nicht beeinträchtigt wird. Diesem Urteil ging die Entlassung eines christlichen Angestellten in England von einer Luftfahrtgesellschaft voraus. Er soll ein Kreuz getragen haben. Das Menschenrechtsgericht verurteilte die Entlassung: Das Tragen religiöser Symbole verletzte keinesfalls die Freiheit anderer.
Der englische Premier Cameron zeigte sich erfreut über den Gerichtsbeschluss und sagte, es sei nicht richtig, dass englische Bürger wegen ihrer religiösen Überzeugungen diskriminiert werden.
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