Laut IQNA unter Berufung auf Arabic 21 forderte Justin Welby, Erzbischof von Canterbury, die Regierungen auf die Urteile des Internationalen Gerichtshofs der UN bezüglich der Illegalität der Besetzung der Gebiete Palästinas durch das zionistische Regime zu respektieren.
Gleichzeitig betonte er, dass die Umsetzung dieses Gesetzes nicht selektiv erfolgen darf.
Im vergangenen Monat kündigte der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten an, dass die Besetzung der Gebiete Palästinas durch das zionistische Regime so schnell wie möglich beendet werden muss. Obwohl dieses Urteil nicht bindend ist so ist es doch völkerrechtlich wichtig.
Das Außenministerium des zionistischen Regimes wies dieses Urteil damals zurück und behauptete, dieses sei grundsätzlich falsch und voreingenommen.
Laut Reuters sagte Justin Welby, der auch Vorsitzender der anglikanischen Gemeinschaft ist, dass die Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs klar zeigt, dass die Besatzung illegal ist und beendet werden muss.
In einer Erklärung fügte er hinzu: In einer Situation in der die Welt zunehmende Verstöße gegen internationale Gesetze erlebt ist es unbedingt notwendig, dass Regierungen auf der ganzen Welt ihr festes Bekenntnis zu allen Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs zeigen.
Welby fügte hinzu: Bei seinen zahlreichen Besuchen in den letzten Jahrzehnten wird beobachtet, dass das zionistische Regime in den besetzten Gebieten Palästina „systematische Diskriminierung“ praktiziert.
Der Internationale Gerichtshof erklärte in seinem Gutachten zu den besetzten Gebieten: Das Volk Palästinas hat das Recht auf Selbstbestimmung und sein Recht muss in den besetzten Gebieten respektiert werden.
Diese Institution forderte die internationale Gemeinschaft auf bei der Umsetzung dieser Angelegenheit zu kooperieren und jegliche Unterstützung für Israel als Besatzungsmacht zu unterlassen.
Das Gericht erklärte, dass die Siedlungspolitik des zionistischen Regimes und die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen in den Gebieten Palästinas ein Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt.
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