IQNA: In der deutschen Hauptstadt Berlin verzeichnet nach dem Vorschlag der Grünen das „religiöse Neutral-Gesetz" nach fast 20 Jahren abzuschaffen und das Personal des öffentlichen Sektors einschließlich Polizeibeamter das Tragen religiöser Symbole bei der Arbeit Zu erlauben, heiße Debatten. (Quelle: Al-Quds Al-Arabi)
Wenn der Vorschlag genehmigt wird könnte Berlin die erste europäische Hauptstadt sein, die es weiblichen Polizeibeamten ermöglicht in offiziellen Tätigkeiten ihr Kopftuch gemäß der Pflicht des Islams zu tragen.
Es wird erwartet, dass das Berliner Parlament den Vorschlag in einem Treffen erörtert, das nach den Osterfeiertagen ein Wendepunkt in den Richtlinien für Beschäftigungs- und öffentliche Dienste der Stadt sein könnte.
Der Vertreter der grünen Partei, Toba Bozkort, beschrieb das Gesetz der religiösen Neutralität als praktisches Beschäftigungs-Verbot für verschleierte Frauen.
Er sagte in einem Interview mit Tagesspiegel: Frauen mit hoher Kompetenz und Fähigkeiten sind aufgrund des Schleiers der Ausübung ihrer Qualitäts-Arbeit ausgeschlossen und dies ist insbesondere angesichts der Krise des Mangels an qualifizierten Kräften nicht akzeptabel.
Das derzeitige Gesetz „religiösde Neutralität“ in Berlin verbietet Richtern und Polizisten während der Arbeit religiöse Symbole zu tragen. Die Lehrer sind jedoch nach den rechtlichen Herausforderungen vom Verbot befreit, von denen das letzte das Bundesverfassungsgericht war.
Obwohl die Deutsche Koalition (CDU und SPD) in Berlin im Jahr 2023 versprach das Gesetz gemäß den Anordnungen des Gerichts zu ändern, wurde die Änderung noch nicht umgesetzt.
Die Abschaffung dieses Gesetzes wird in Deutschland und Europa umstritten sein. Mit der Zunahme der populistischen Rhetorik des rechten Flügels, die dies als Gefahr für die religiöse Neutralität betrachten, werden Meinungsverschiedenheiten mit denen haben, die dies als Schritt zur Förderung von Vielfalt und Gleichheit betrachten.
In dieser Hinsicht bestätigte das deutsche Verfassungsgericht im Jahr 2020 das Verbot des Kopftuches für weibliche Auszubildende vor Gericht und prüfte es gemäß der Verfassung. Im Jahr 2019 befürwortete das Bundesarbeitsgericht auch die Entscheidung des Müller Pharmaceutical Company, das Kopftuchtragen für weibliche Mitarbeiter bei der Arbeit zu verbieten und bezeichnete es ein unparteiisches Image, das das Unternehmen für sich beansprucht.
Im Jahr 2018 wies das Berliner Arbeitsgericht die Petition für einen verschleierte Lehrerin ab, die an einer Grundschule unterrichtete und betonte, dass das Neutralitäts-Gesetz nicht im Widerspruch zur Verfassung stehe.
Das Europäische Gericht in Luxemburg entschied außerdem, dass Unternehmen das Recht hatten unter bestimmten Bedingungen religiöse Symbole zu verbieten. Eine Entscheidung, die zu dieser Zeit Kritik an Menschenrechts- und religiösen Gruppen auslöste.
Dies obwohl die Zahl der Muslime in Deutschland fünf Millionen überschritt und die größte religiöse Minderheit des Landes wurde.
Das Thema Kopftuch auf der Arbeit ist auch eines der bekanntesten Fragen im Zusammenhang mit der Diskussion von Integration und kulturellen offenen Raum in der deutschen Gesellschaft.
4278506/