
IQNA: Ein Regionalgericht in Madrid verurteilte einen Mann wegen Hassrede und Angriffs auf eine muslimische Frau zu sechs Monaten Haft. Er hatte die Frau auf der Straße aufgrund ihres Kopftuchs beleidigt und angegriffen. Dieses Urteil ist endgültig und basiert auf Geständnissen, die der Angeklagte vor Gericht ablegte. (Quelle: España en Árabe)
In dem Urteil sind sechs Monate Haft vorgesehen, die jedoch aufgrund der Nichterfüllung der gesetzlichen Haftvoraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt wurden, da die verhängte Strafe weniger als zwei Jahre beträgt und die Person keine Vorstrafen hat. Der Angeklagte wurde außerdem wegen der Beleidigung einer muslimischen Frau mit Kopftuch für sechs Jahre davon ausgeschlossen in jedem Beruf oder Job zu arbeiten der mit Bildung, Unterricht, Sport oder Unterhaltung zusammenhängt.
Als Teil der zivilrechtlichen Haftung muss der verurteilte Mann 900 Euro als Entschädigung für immaterielle Schäden und zusätzlich 100 Euro für körperliche Verletzungen an das Opfer zahlen.
In dem Urteil heißt es, dass der Angeklagte am 5. Juni 2024 mit der Motivation eines anti-islamischen Vorurteils auf das Opfer eine muslimische Frau mit Kopftuch zuging und in aller Öffentlichkeit beleidigende und demütigende Äußerungen gegenüber ihr und der muslimischen Religionsgemeinschaft machte.
Der Angeklagte richtete wiederholt islamfeindliche und demütigende Beleidigungen an sie in Gegenwart anderer und forderte sie mit Sätzen wie "Hey Muslima! Ich rede mit dir! Geh zurück in dein Land!" auf Spanien zu verlassen.
Als das Opfer versuchte den Vorfall mit seinem Mobiltelefon aufzuzeichnen stürmte der verurteilte Mann auf sie zu bedrohte sie und sagte: Ich bringe dich um, film mich nicht.
Laut den Richtern verdrehte der Angeklagte während dieses Streits ihren Arm gewaltsam um zu verhindern dass die Frau ein Foto machte und verursachte oberflächliche Verletzungen. Das Opfer erlitt außerdem infolge dieses Vorfalls starke Belastung und Angstzustände.
Die Richter betonten den präventiven und rehabilitativen Charakter der gegen den verurteilten Mann verhängten Maßnahmen, insbesondere seine Verpflichtung einen Schulungskurs über Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zu absolvieren. Ziel dieses Kurses ist es ein Wiederholen solchen Verhaltens zu verhindern und das Bewusstsein für die Ernsthaftigkeit von Hassverbrechen zu schärfen.
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