
IQNA: Informationen und Untersuchungen der Generaldirektion für Urheberrecht und Schutz geistiger Eigentumsrechte in der Spezialabteilung der Polizei bestätigten, dass der Besitzer einer Buchhandlung im Polizeibezirk Darb al-Ahmar ohne Genehmigung mit dem illegalen Verkauf und Vertrieb von Exemplaren des Heiligen Korans beschäftigt war. (Quelle: Veto)
Die Sicherheitskräfte betraten die Buchhandlung, nahmen deren Leiter fest und fanden an diesem Ort 1500 Exemplare des Heiligen Korans ohne jegliche offizielle Genehmigung oder Lizenz.
Der Angeklagte gestand nach der Konfrontation mit den Beweisen, dass er in Absprache mit dem Besitzer der Buchhandlung und mit dem Ziel illegalen Gewinn zu erzielen den Verstoß beging.
Die erforderlichen rechtlichen Schritte wurden durchgeführt und die zuständigen Behörden übernahmen direkt die Verantwortung für die Ermittlungen.
Andererseits nahm die Generaldirektion für Ermittlungen zu Urheberrechten und zum Schutz geistiger Eigentumsrechte den Leiter einer nicht genehmigten Druckerei im Polizeibezirk Abdin fest. Diese Festnahme erfolgte nach der Bestätigung, dass er zahlreiche kommerzielle Veröffentlichungen ohne Genehmigung der zuständigen Behörden gedruckt hatte.
Die Ermittlungen zeigten, dass diese Druckerei mehr als 10 000 kommerzielle Veröffentlichungen unter Verletzung der Gesetze zum Schutz geistiger Eigentumsrechte und mit dem Ziel illegaler Gewinnerzielung produzierte.
Der Leiter der Druckerei gestand nach dem Verhör die Verstöße. Alle erforderlichen rechtlichen Schritte wurden durchgeführt und er wurde für weitere Ermittlungen an die zuständige Staatsanwaltschaft verwiesen.
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