IQNA: Die Universität lehnte seinen Antrag zwar offiziell ab, die Online-Veröffentlichung der Abschlussarbeit wurde jedoch eingestellt, auch wenn die Arbeit auf Anfrage weiterhin als offizielles Dokument zugänglich bleibt. (Quelle: Kombis)

Diese Abschlussarbeit mit dem Titel „Verbrennung heiliger Schriften; Meinungsfreiheit, Aufstachelung gegen eine ethnische Gruppe und Hassrede“ befasste sich mit der rechtlichen Kontroverse rund um die Verbrennung des Korans; ein Thema das während des schwedischen Wahlkampfs 2022 erheblich an Bedeutung gewann und mit den Bemühungen des Landes um einen NATO-Beitritt im darauf folgenden Jahr zu einem kontroversen Thema wurde.
Die Abschlussarbeit kam zu dem Ergebnis, dass Koranverbrennungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verboten werden können und dass solche Handlungen ein unnötiges Symbol von Hass und Erniedrigung darstellen und selbst dann wenn sie im Rahmen einer politischen Debatte stattfinden über die Grenzen eines konstruktiven und belegten Diskurses hinausgehen.
Diese Abschlussarbeit der Universität Lund wurde auf Grundlage von zwei schwedischen Rechtsfällen verfasst: dem Fall des Pfarrers Ake Green und einem Urteil des erstinstanzlichen Gericht der Stadt Linköping im Jahr 2023.
Im zweiten Fall wurde ein Mann wegen Aufstachelung gegen eine ethnische Gruppe verurteilt. Er hatte ein Video veröffentlicht in dem er ein Exemplar des Korans vor dem Dom von Linköping in Brand setzte und unter beleidigenden Äußerungen über den Propheten Musik verwendete die mit dem Terroranschlag von 2019 auf zwei Moscheen in Christchurch in Neuseeland in Verbindung gebracht wird.
Da der Name dieser Person in der Abschlussarbeit genannt worden war forderte er von der Universität Lund seinen Namen zu entfernen und die Arbeit von der Website der Universität zu nehmen.
In der von Googles künstlicher Intelligenz erstellten Zusammenfassung wurde darauf hingewiesen, dass er die erste wegen einer Koranverbrennung wegen Aufstachelung gegen eine ethnische Gruppe verurteilte Person in Schweden ist und dass dieses Urteil vom Berufungsgericht bestätigt wurde.
Der Rechtsberater der Universität Nils Rynström erklärte, dass die Originalfassung der Abschlussarbeit weiterhin im Universitätsarchiv aufbewahrt wird und es auf Anfrage schwer sein wird ihre Herausgabe abzulehnen.
Die juristische Fakultät betonte auch, dass diese Abschlussarbeit weiterhin ein offizielles Dokument ist und Antragsteller gegen Zahlung der üblichen Gebühren ein gedrucktes Exemplar erhalten oder die Arbeit vor Ort an der Fakultät einsehen können.
4365469/