International: In Tunesien hat das Ministerium für Religionsfragen erklärt, dass es von nun an für die Verwaltung der Moscheen im Land zuständig sei.
Dazu gehöre unter anderem auch die Wahl bzw. Absetzung der Gemeinschaftsimame, hieß es in einer hierzu herausgegebenen Mitteilung, wie Iqna unter Berufung auf die Internetseite tunisienumerique berichtet.
Sämtliche Fragen bezüglich der Moscheen werden somit von nun an von diesem Ministerium abgewickelt und politische Parteien und Gremien stehe nicht das Recht zu, Gemeinschaftsimame einzusetzen bzw. abzuwählen.
Sollten also Gläubige mit der Arbeit eines Gemeinschaftsimams nicht zufrieden sein, so müssen sie sich an dieses Ministerium wenden, das dann den Sachverhalt prüfen und einen Beschuss fällen werde.
Laut dem Ministerium für Religionsfragen gehören Gebetstätten zum öffentlichen Eigentum. Und dort wird sogar über die kleinsten Einzelheiten, die mit Moscheen zusammenhängen abgestimmt, worunter auch Reparaturen oder eine Renovierung fallen.
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