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UN-Menschenrechtsbüro kritisiert Österreichs Verbot des Mädchen-Kopftuches

22:40 - December 18, 2025
Nachrichten-ID: 3014082
IQNA- Ein Sprecher des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte kritisierte die Entscheidung Österreichs das Kopftuch für Mädchen unter 14 Jahren zu verbieten.

IQNA: Die UN-Menschenrechtssprecherin Marta Hurtado äußerte am Montag Bedenken hinsichtlich des neu verabschiedeten österreichischen Gesetzes, das das Tragen von Kopftüchern für Mädchen unter 14 Jahren an allen Schulen verbietet. Es stellt sich die Frage, ob die Maßnahme mit internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar ist. (Quelle: Anadolu-Agentur)

Er kritisierte die jüngste Entscheidung Österreichs das Kopftuch zu verbieten mit den Worten: Argumente, die die Meinung von Frauen oder Mädchen zur Entscheidung ein Kopftuch zu tragen ignorieren, werden als Missachtung der Handlungsfähigkeit und des Handlungsvermögens von Frauen angesehen.

Österreich argumentiert, das Verbot fördert die Gleichstellung der Geschlechter. Eine ähnliche Beschränkung für Mädchen unter zehn Jahren wurde jedoch 2020 vom österreichischen Bundesverfassungsgericht aufgehoben, da sie gezielt Muslime diskriminiertt.

Marta Hurtado erklärte Anadolu-Agentur: Die Freiheit seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen unterliegt nur solchen Einschränkungen, die gesetzlich vorgeschrieben und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Moral oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind. Im vorliegenden Fall ist nicht ersichtlich inwiefern das Tragen des Kopftuches eine Bedrohung für die Sicherheit, Gesundheit oder Rechte anderer darstellt.

Hurtado betonte, dass Beschränkungen selbst dann wenn sie ein legitimes Ziel verfolgen den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nach internationalem Recht genügen müssen.

Sie sagte: Selbst wenn Einschränkungen durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind muss die Maßnahme verhältnismäßig sein. Absolute Verbote werden vom Menschenrechtsausschuss als unangemessen erachtet.

Die Sprecherin warnte außerdem davor, dass Argumente die solche Verbote als Schutz der Autonomie von Mädchen darstellen selbst Bedenken hinsichtlich Diskriminierung hervorrufen könnten.

In Bezug auf Autonomie, Wahlfreiheit und Geschlechterdiskriminierung betonte sie, dass niemand gezwungen werden sollte ein religiöses Symbol zu tragen oder abzulegen.

Laut Gesetz müssen Schüler, die gegen das Verbot verstoßen zunächst an mehreren Gesprächen mit der Schulleitung und ihren Erziehungsberechtigten teilnehmen. Bei wiederholten Verstößen muss das Jugendamt eingeschaltet werden. Im äußersten Fall können Eltern oder Erziehungsberechtigte mit einer Geldstrafe von bis zu 800 Euro belegt werden.

 

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