Politik und Gesellschaft: Pakistanische Haschkarawanen, die sich auf die kleine Pilgerfahrt nach Mekka begeben, müssen gemäß einer neuen Verordnung des saudi-arabischen Stiftungsministeriums bei ihren Hotelaufenthalten ab sofort nach Geschlechtern getrennt werden.
Das geht aus einem Bericht der iranischen Korannachrichtenagentur Iqna unter Berufung auf eine asiatische Zweigstelle hervor.
Die Bestimmung besagt, dass Haschpilger aus Pakistan bei ihrer kleinen Pilgerfahrt ab sofort in Hotels nach Geschlechtern getrennt werden müssen, wofür laut dem saudischen Ministerium für Hadsch-Angelegenheit religionsrechtliche Motive die Ursache seien.
In den letzten Jahren hatten sich die für Haschpilgerfahrten zuständigen Karawanen nicht darum gekümmert, dass Frauen und Männer bei ihrem Aufenthalt in Mekka und Medina getrennt untergebracht werden.
Ab jetzt jedoch müssen sich die pakistanischen Karawanen an diese Regelung halten.
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