IQNA

Anhörung von Studentenpetitionen über Hidschabbann von Höchstem Gericht von Indien

22:50 - July 14, 2022
Nachrichten-ID: 3006478
TEHERAN (IQNA) – Das Höchste Gericht in Indien wird sich einige Petitionen von Studentinnen gegen das Verdikt des Hohen Gerichts von Karnataka hinsichtlich des Hidschabs am 15. März anhören.

In dem Verdikt wird behauptet, dass das Tragen des Hidschabs im Islam keine essentielle religiöse Handlung sei.

„Nächste Woche wird dieser Fall vor die angemessene Gerichtskammer getragen werden.“, sagte der Oberste Richter von Indien (CJI), N.V.Ramana, dem Anwalt Praschant Bhuschan, der den Obersten Richter dazu gedrängt hatte, die Angelegenheit zu einer Anhörung zu bringen. Bhuschan wies darauf hin, dass die Petitionen im März eingereicht worden waren. Es war aber bis jetzt noch nicht einmal zu einer vorläufigen Anhörung gekommen.

Zuletzt waren die Fälle am 26. April vor dem Richter Ramana und dem CJI erwähnt worden, woraufhin gesagt wurde, dass man einen Anhörungstermin festlegen werde. Der Fall war jedoch nicht so schnell aufgenommen worden. Folglich nahm die Ferienvertretung des Obersten Gerichts zumeist nur dringende Fälle zwischen dem 23. Mai und 10. Juli an, als das Gericht für die Sommerpause geschlossen war.

Als Anwälte der Bittsteller im März auf einen dringenden Anhörungstermin ihres Falles, gegen das Verdikt des Hohen Gerichts von Karnaka vom 15. März Berufung einzulegen, drängten, lehnte das CJI einen zweiteiligen Anhörungstermin dieses Falles ab.

Am 16. März hielt sich das CJI davon zurück, auf einen Anhörungstermin hingewiesen zu haben, nachdem die Hohen Räte Sandschay Hegde und Devadatt Kamat das Gericht eindringlich darum gebeten hatten, den Fall unbedingt aufzulisten. Hedge erschien für die Studentin Niba Naaz, Kamat vertrat die Studentin Aischat Schifa.

Am 24. März hatte der Richter Ramana es wieder abgelehnt, einen Anhörungstermin festzulegen. Er bemerkte, dass Fälle, die den Hidschabbann betreffen, nichts mit Schulprüfungen zu tun haben, und die Angelegenheit sollte nicht sensationalisiert werden.

Am gleichen Tag schaltete sich der Generalanwalt Tuschar Mehta in Vertretung für die Regierung von Karnataka ein und wandte sich gegen eine dringende Aufnahme der Petitionen.

Unter der Nichtbeachtung einiger Petitionen, die von einigen Studentinnen eingereicht worden waren, die darauf bestanden, dass das Tragen des Hidschabs ihr religiöses Recht sei und unter dem Schutz der Verfassung stünde, verteidigte das Hohe Gericht die Behörde der Staatsregierung, unter der Bildungsverordnung von Karnataka eine Uniform in Bildungseinrichtungen einzuführen, wobei die Bindung an die Kleidervorschrift für Schüler Pflicht sei.

Einige Stunden später schickte Niba Naaz eine Berufung an das Höchste Gericht mit dem Argument, dass das Hohe Gericht irre, indem es eine Dichotomie von Religionsfreiheit und Gewissensfreiheit schüfe, bei das Gericht einwendet, dass diejenigen, die eine Religion befolgen, kein Recht auf Gewissen haben dürfen.

Es wurde folgendes hinzugefügt: „Das Ehrwürdige Gericht hatte nicht bemerkt, dass das Recht, Hidschab zu tragen, unter den Bereich „Ausdruck“ fällt und ist somit durch den Artikel 19(1)(a) der Verfassung geschützt. Es ist zu bemerken, dass Bekleidung und Erscheinung nach Artikel 19(1)(a) der Verfassung unter das Recht auf Ausdruck fallen.“

Aischat Schifa, eine weitere Bittstellerin vor dem Hohen Gericht, hatte ebenfalls eine Berufungsklage bei dem Höchsten Gericht einen Tag nach dem Urteil eingereicht. Die Bittschrift der Studenten des PU Colleges in Udupi, dem Epizentrum des eigentlichen Protests um das Tragen des Hidschabs, war von Kamat für eine dringende Anhörung am 16. März, als das Gericht sagte, dass es sich die Bitte anschauen werde, erwähnt worden. Einen Anhörungstermin gibt es bislang noch nicht.

Quelle: tbsnews.net

 

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