Bei den letztjährigen Treffen wurde einiges über Surah Al-Fatiha gesagt. Die letzte Diskussion, die wir führten drehte sich um Bismillah. Es gibt viele koranische und juristische Diskussionen über Bismillah. In diesem Treffen ist unser Thema „Malik Yaumuddin“.
Der einzige Ort, an dem das Gesetz herrscht und kein einziger Widerspruch gegen das Gesetz zu sehen ist, ist der Tag des Jüngsten Gerichts. Dort ist Gott der Richter und der Tag ist auch der Tag des Gesetzes daher bedeutet Yaum al-Din der Tag der Rechtsstaatlichkeit und der Scharia. Wir haben auf dieser Welt nichts was man „Abrechnung“ nennt und alles was Gott tut basiert auf Abrechnung. Der Ort, an dem die Abrechnung ausschlaggebend ist, ist der Tag des Gerichts und aus diesem Grund können wir Yaum al-Din im gleichen Sinne verstehen. Der Herrscher von Yaum al-Din bedeutet also Herrscher des Tages der Religion.
Auf dieser Grundlage können wir den Herrscher umfassend definieren. Erstens ist Gott die Autorität des Auferstehungstages. Andererseits liegt am Tag des Gerichts alles in Gottes Händen und nichts außerhalb seiner Kontrolle. Deshalb hat Gott am Tag des Gerichts sowohl Treuhandeigenschaft als auch Abrecnhungseigenschaft. Ich möchte auch diesen Punkt hinzufügen: Ich habe zwei Lesarten dieses Verses: „Maalek Yaumuddin“ und „Maalek Yaumuddin“. Einige sagten es sei „Eigentümer“ vorzuziehen, was bedeutet, dass alle Macht in Gottes Hand liegen.
Frage: Ist Gott nicht der Besitzer anderer Zeiten und nur der Besitzer von Yaum al-Din? Gott ist der Besitzer aller Tage und nicht nur Besitzer des Tages der Auferstehung. Gibt es hier einen Sinn? Einige Leute sagten, dass der Beweis unseres Objekts es nicht negiert. Wir glauben, dass es hier detailliertere Gründe gibt und übrigens werden wir «Malik Yaumuddin» so Gott will beim nächsten Treffen untersuchen.
IQNA