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Belgien: Muslime erheben Klage beim Europäischer Gerichtshof gegen Schächtverbot

8:57 - October 03, 2021
Nachrichten-ID: 3004852
Teheran (IQNA)- Der belgische Verfassungsgerichtshof in Brüssel hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. Muslime haben das Urteil kritisiert. Sie wollen eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Schächtverbot erheben.

Zur Enttäuschung der jüdischen und muslimischen Vertreter in Belgien hat der Verfassungsgerichtshof das vorhandene Schächtverbot bestätigt. Das Verbot sei mit der Verfassung im Einklang. Damit folgte der belgische Verfassungsgerichtshof einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Dezember vergangenen Jahres. Demnach dürfen EU-Staaten bei rituellen Schlachtungen eine Betäubung der Tiere vorschreiben. Zwar schränke eine solche Vorschrift die Ausübung der Religionsfreiheit ein. Konkret sieht das Gericht aber im flämischen Schächtverbot ein „angemessenes Gleichgewicht“ zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit.

Dem stimme auch der Verfassungsgerichtshof zu. Dennoch sei der Schutz von Tieren als Wesen aber ein „legitimes und zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis“. Es gebe einen wissenschaftlichen Konsens, der bestätige, dass eine vorherige Betäubung die beste Methode sei, um das Leiden der Tiere so gering wie möglich zu halten.

Nach jahrelangen Debatten hatte sich die flämische Regierung darauf verständigt, das Schächten ohne Betäubung ab dem 1. Januar 2019 zu verbieten. Auch die belgische Wallonie beschloss ab Juni 2018 ein Schächtverbot. Für Religionsgemeinschaften gab es eine Ausnahme bis zum 1. September 2019. Muslimische und jüdische Vertreter klagten gegen diese Entscheidungen.
Muslime kritisieren Urteil

Mehmet Üstün, Präsident des „Exécutif des Musulmans de Belgique“ (EMB), einer der Kläger in diesem Verfahren, zeigt sich sehr enttäuscht zum vorliegenden Urteil. „Gegen jegliche Erwartungen hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass das flämische und wallonische Schächtverbot verfassungskonform ist“. Dieses Urteil entgehe dem Kern der Debatte. Insbesondere ignoriert der Verfassungsgerichtshof, dass das aktuelle Schächtverbot die Essenz einer jahrhunderten religiösen Praxis des islamischen und jüdischen Glaubens beeinflussen.

Die muslimische Gemeinschaft untersucht derzeit ihre nächsten Schritte und schließt die Möglichkeit einer Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg nicht aus, kündigte Üstün an.

 

islamiq.de

 

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