Unter Bezugnahme auf die Analyse der letzte Hajj Imam Hosseins (AS) unterzog Mohammad Soroush Mahalati sie einer rechtswissenschaftlichen Prüfung, die Sie unten lesen werden:
„Die unvollendete Hajj“ oder „halbe Hajj“ bezieht sich auf die letzte Hadsch Imam Husseins (AS) vor dem Karbala-Zwischenfall. In einigen historischen Berichten heißt es, dass der Imam (a.s) seine Hajj unvollendet ließ, um nicht von den Spionen von Yazid bin Muawiya verhaftet zu werden und seine Absicht von „Umrah Tamattu“ zu „Umrah Mufrada“ änderte und Mekka an diesem Tag in Richtung Kufa am 8. Dhu Al-Hijja, dem Turawwiya-Tag zog. Jedoch nach einigen historischen Beweisen und Überlieferungen hatte der Imam (a.s.) von Anfang an die Absicht als einzelne Umrah zu machen und die Hajj nicht vollzog und sie von vornherein unvollendet ließ, weil er nicht das Opfer brachte und kein Ihram von Miqat trug und schon bereit war Mekka zu verlassen.
Imam Hussain (a.) kam zu Beginn des Monats Sha'ban in Mekka an und blieb bis zum Tag von Al-Turawiyyah in Mekka. Die erste rechtswissenschaftliche Frage die in diesem Zusammenhang untersucht werden muss, ist ob der Imam „Mohrem“ wurde, weil er die Hajj verrichtete und Tamattu in Umrah vollzog oder nicht? Es wurde von Imam Sadiq (a.) berichtet, dass er sagte: Mein Großvater Hussain (a.) ging im Monat Dhul-Hijjah für die Umrah Mufrada und nicht für Tamattu und am Tag von al-Tarwiyyah zog er in den Irak. Derjenige, der die Tamattu gar im Monat Dhu Al-Hijja nicht machen, möchte eine Umrah ausführen.
Aber die zweite Frage, die vom Standpunkt der Rechtsprechung aus untersucht wird ist: Als der Imam (a.s.) nach Mekka ging, einige Leute ihm vorschlugen in Mekka zu bleiben, weil Mekka ein sicherer Ort für den Imam war, aber der Imam ( a.s.) sagte, dass die Kaaba geschützt werden sollte! Dies stellt die Frage: Ist die Würde des Imams oder der Kaaba höher?
Gott machte dieses Haus zu einem sicheren Ort. Wir sind dafür verantwortlich, dass dies so bleibt! Wir müssen notfalls unsere Rechte aufgeben, damit die Sicherheit an diesem heiligen Ort dort nicht zerstört wird. Aber es gibt zwei Arten von Sicherheit: Formative Sicherheit und legislative Sicherheit. Die Bedeutung der Verse im Koran ist legislative Sicherheit nicht formative. Das heißt, es ist nicht so, dass Blutvergießen dort nicht möglich ist aber dass es dort kein Blutvergießen geben darf, ist eine gesetzliche Regelung. Mekka ist ein sicheres Haus und sollte weder Ort für Konflikten noch gar für Blutvergießen sein.
Imam Hussain (a.s) verlässt somit Mekka, um diesen heiligen Ort zu schützen. Er hat die Pflicht, die Sicherheit aufrechtzuerhalten und er kann nicht sagen, dass die Zerstörung der Sicherheit auf diese Weise gegen diejenigen gerichtet ist, die sein Blut und das Blut des Volkes vergossen haben. Vielmehr haben sowohl sie als auch der Imam (a.s.) eine Pflicht. Der Imam (a.s) sagt: Ich gehe damit die Heiligkeit von Mekka nicht verletzt wird.
Indem er Mekka verlässt, bewahrt der Imam (a.s.) die Sicherheit und Heiligkeit von Mekka. In einer Überlieferung heißt es, dass in derselben Nacht in der der Imam (a.s.) an diesem Morgen Mekka verlassen wollte Muhammad bin Hanifah zum Imam kam und sagte: „Warum willst du nach Kufa gehen? Kufa, der sich deinem Vater gegenüber genauso verhielten und deinem Bruder gegenüber genauso handelten. Bleib hier in Mekka, du hast ein würdiges Leben und wirst respektiert.“ Der Imam (a.) antwortete: „Ich mache mir Sorgen dass Yazids Spione planen mich zu ermorden und Blut im Schrein vergossen wird. Daher sollte ich nicht teilnehmen und sollte es stoppen, auch wenn sie grausam sind.“ Der Imam (a.s) sagt: „Ich muss die Heiligkeit der Kaaba bewahren.“ Der Imam (a.s.) wird geopfert, damit das Prinzip der Religion bestehen bleibt! Es gibt keinen Grund für den Imam (a.s) all dies zu opfern, um sich selbst zu retten.
IQNA