Die vierundsiebzigste Sure des Heiligen Korans heißt „Muddathir“. Diese Sure mit 56 Versen ist im 29. Juz des Korans enthalten. Die Sure Mudathir wurde vor der Auswanderung des Propheten nach Medina offenbart und ist somit eine mekkanische Sure. Chronologisch ist die vierte Sure, die dem Propheten des Islam offenbart wurde.
Die Sure Muddathir wurde dem Propheten Muhammad (SAS) zu Beginn seines Prophetentums offenbart. Das Wort „Muddathir“ bedeutet „um sich selbst gewickelte Kleidung“ und bezieht sich auf den Propheten des Islam (SAS). In den ersten Versen dieser Sure befiehlt Gott dem Propheten (Friede sei mit ihm) (dem der spirituelle Schock zu Beginn der Offenbarung kalt machte und in seine Kleidung gehüllt war) aufzustehen und die Menschen zu warnen.
Ein Teil dieser Sure handelt von einer Person, die den Propheten einen Zauberer nannte. In dieser Sure, die sich auf die Größe und den Status des Korans bezieht droht Gott denjenigen, die den Koran leugnen und ihn als Magie bezeichnen.
Allameh Tabatabai geht davon aus, dass die Sure Muddathir drei Hauptinhalte enthält: Erstens weist sie den Gesandten Gottes (PBUH) an das Volk zu warnen und drückt diesen Befehl in einem Ton aus, der zu den Befehlen der frühen Zeit der Offenbarung zu gehören scheint. Zweitens weist sie auf die Größe und Stellung des Korans hin und drittens droht sie denjenigen, die den Koran leugnen und ihn der Magie zuschreiben und beschuldigt diejenigen, die Gottes Einladung ignorieren. In dieser Sure werden auch Eigenschaften der Menschen des Himmels und der Hölle sowie selbstherrliche Menschen erwähnt.
Einer der Höhepunkte dieser Sure ist das Gespräch zwischen den Menschen im Himmel und den Menschen in der Hölle. Die Menschen des Himmels fragen die Menschen der Hölle nach dem Grund für ihren Eintritt ins Feuer fragen und als Antwort erhalten sie vier Gründe für sie Strafe der Hölle: „Wir gehörten nicht zu den Betenden. Und wir versorgten nicht die Armen. Früher trieben wir mit Prostituierten Unzucht und hielten den Tag des Jüngsten Gerichts immer für eine Lüge“ (Mudathir/43-46)
IQNA