IQNA

Kopftuch-Verbot in europäischen Regierungsbüros wurde legal

12:28 - November 30, 2023
Nachrichten-ID: 3009481
Der Oberste Gerichtshof der Europäischen Union entschied, dass Mitgliedstaaten der EU ihren Mitarbeitern das Tragen von Kleidung verbieten können, die religiöse Überzeugungen widerspiegelt.

Laut IQNA unter Berufung auf Reuters entschied der Oberste Gerichtshof der EU, dass Mitgliedstaaten ihren Mitarbeitern das Tragen von Kleidung, die religiöse Überzeugungen widerspiegelt einschließlich Kopftüchern, verbieten können.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kopftuch-Verbot fiel, nachdem eine belgische Frau eine Beschwerde einreichte in der sie angab, dass die örtliche Gemeinde, in der sie arbeitet, ihre Religionsfreiheit verletzte, indem sie ihr sagte, sie dürfe das Kopftuch bei der Arbeit nicht tragen. Das Gericht fügte hinzu, dass solche Maßnahmen auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden sollten.

Das Thema des islamischen Kopftuches ist in Europa seit Jahren umstritten. Im Jahr 2021 entschied das Gericht, dass muslimische Frauen von ihrem Arbeitsplatz entlassen werden könnten, wenn sie sich weigern, das Kopftuch in der Öffentlichkeit abzunehmen.

Der Fall kam vor Gericht, nachdem einer muslimischen Mitarbeiterin in der Gemeinde Annes in Ostbelgien gesagt worden war, sie dürfe bei der Arbeit kein Kopftuch tragen. Diese Frau, die als Büroleiterin arbeitet und kein öffentliches Amt innehat reichte Klage ein.

Daraufhin änderte die Gemeinde ihre Beschäftigungsbedingungen dahingehend, dass sie von den Mitarbeitern eine strikte Neutralität verlangen, was bedeutet, dass jegliche Werbung verboten ist und die Verwendung offenkundiger ideologischer oder religiöser Symbole keinem Mitarbeiter gestattet ist.

Das mit dem Fall befasste Arbeitsgericht in Lüttich erklärte, es sei nicht klar, ob die von der Gemeinde vorgeschlagene Neutralitätsklausel eine Diskriminierung gegen EU-Recht darstelle.

Der Europäische Gerichtshof antwortete, dass den Behörden der Mitgliedstaaten Grenzen gesetzt seien, den Grad der Neutralität zu bestimmen. In der Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs heißt es weiter: Wenn eine andere Regierungsbehörde beschließt, die Verwendung von Symbolen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen zuzulassen, sei dies zulässig.

Der Council on American-Islamic Relations (CAIR), die größte Bürgerrechts- und muslimische Interessenvertretung des Landes, forderte das US-Außenministerium auf die Entscheidung der EU zu verurteilen, die es Arbeitgebern erlaubt Mitarbeitern das Tragen von Symbolen des religiösen Glaubens insbesondere des islamischen Kopftches zu verbieten.

CAIR ist der Ansicht, dass die Entscheidung des Gerichts der Definition einer Verletzung religiöser Rechte im US-amerikanischen International Religious Freedom Act (IRFA) entspricht und daher eine scharfe Verurteilung der US-Regierung rechtfertigt.

Ibrahim Hooper, der nationale Kommunikationsdirektor von CAIR, sagte in einer Erklärung: „Der Europäische Gerichtshof verstieß gegen Grundprinzipien der Religionsfreiheit indem er muslimischen Frauen das Tragen des Kopftuches am Arbeitsplatz verbat. Diese Entscheidung und frühere Urteile in europäischen Ländern zielen eindeutig auf Muslime ab und darauf Erscheinungsformen des Islam aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.

 

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