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Rohingya von Parlamentswahl in Myanmar ausgeschlossen

0:24 - August 21, 2020
Nachrichten-ID: 3002996
Teheran (IQNA)- Kommission lehnt Kandidatur der muslimischen Rohingya für die Parlamentswahl in Myanmar ab. Menschenrechtler protestieren gegen den Ausschluss.

Menschenrechtler protestieren gegen den Ausschluss von Kandidaten der Rohingya von der Parlamentswahl in Myanmar. Dadurch bereite die Wahlkommission „den Weg für eine unfreie Wahl“, sagte der Geschäftsführer der Organisation Fortify Rights, Matthew Smith, dem asiatischen katholischen Pressedienst Ucanews (Donnerstag). Zuvor hatte die Kommission die Kandidatur von sechs Angehörigen der muslimischen Minderheit abgelehnt. Deren Eltern seien keine Staatsbürger von Myanmar gewesen.

Angehörige der Minderheit gelten als illegal eingewanderte Bengalen, denen Myanmar grundlegende Bürgerrechte verweigert. Die Regierung hatte ihnen erstmals 2015 das Wahlrecht entzogen. Im August 2017 vertrieb die Armee von Myanmar gewaltsam mehr als 700.000 Rohingya aus ihren Dörfern in Rakhine nach Bangladesch.

Myanmar wählt am 8. November ein neues Parlament. Politische Beobachter befürchten jedoch Unregelmäßigkeiten bei der Wahl. Vergangene Woche hatte die Wahlkommission den Antrag der myanmarischen „Volksallianz für glaubwürdige Wahlen“ (PACE) auf Zulassung als Wahlbeobachter abgelehnt. Experten rechnen zudem mit einer Aussetzung der Wahl in den Bürgerkriegsgebieten in Chin, Rakhine und Kachin.


Menschenrechtsverletzungen an den Rohingya

Im Mai hatten Menschenrechtler Myanmar für die steigende Zahl von Verhaftungen wegen Verstößen gegen Corona-Schutzmaßnahmen kritisiert. Mindestens 500 Menschen, darunter auch Kinder, seien von Ende März bis Ende Mai wegen der Verletzung von Ausgangssperren und anderen Anweisungen zur Bewegungskontrolle zu Haftstrafen zwischen einem Monat und einem Jahr verurteilt worden. Das teilte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) in Bangkok mit.

In Rangun wurden Anfang Mai sechs Gewerkschaftler auf Grundlage der Corona-Gesetze wegen eines Protests für bessere Arbeitsbedingungen zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt, wie HRW weiter berichtet. Dies sei ein Beispiel dafür, dass die Behörden „die Instabilität durch das Coronavirus für eine weitergehende Unterdrückung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausnutzen“.

Die Gewalt behindere inmitten der Pandemie den Zugang der Bevölkerung zur Gesundheitsversorgung. Auch andere Dienstleistungen seien davon behindert, erklärten die Hilfsorganisationen. Seit Anfang 2019 kommt es immer wieder zu Angriffen, die bereits Zehntausende Menschen in die Flucht getrieben haben. Nach Angaben von HRW leben in Myanmar rund 350 000 Menschen in „gefährlich überfüllten“ Notlagern, wo sie dem Risiko eines Ausbruchs des Coronavirus ausgesetzt sind. Dazu zählen etwa 130 000 Angehörige der muslimischen Minderheit der Rohingya, die anhaltenden Repressionen und Gewalt durch Myanmars Militär ausgesetzt sind. (KNA, iQ)

 

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