IQNA

Anzeige gegen französischen Innenminister wegen Verbreitung von Hass gegen Muslime

21:13 - August 15, 2025
Nachrichten-ID: 3013352
IQNA- Ein französischer Anwalt verklagte den Innenminister wegen Diskriminierung und Verbreitung von Hass gegen Muslime.

IQNA:  Khadija Oudia, ehemalige Präsidentin der Anwaltskammer von Nîmes in Südfrankreich, reichte beim Gerichtshof der Republik Beschwerde gegen Innenminister Bruno Rotayo ein und beschuldigte ihn der Anstiftung zu Hass und Diskriminierung gegenüber Muslimen. (Quelle: Aljazeera Al-Aan)

Die Klage, die im Namen eines Vereins eingereicht wurde, der in Arbeitervierteln tätig ist, erfolgte vor dem Hintergrund einer Zunahme diskriminierender Handlungen und Äußerungen. Die Beschwerde bezieht sich auf alle Äußerungen des Ministers seit seinem Amtsantritt, die als „diskriminierende Äußerungen“, insbesondere gegen Muslime, bezeichnet wurden.

Oudieh , die von 2023 bis 2024 als Präsidentin der Nim Bar Association amtierte, erklärte: Der Rückgriff auf das Gesetz ist der einzige Weg die Eskalation der Situation zu stoppen und ein Abgleiten in die Gewalt zu verhindern.

In einer Rede fügte sie hinzu: Die fraglichen Aussagen zeigen eine klare Diskriminierung französischer Muslime und das ist für einen Minister, der die Verfassung schützen soll, unangemessen.

Zu den in der Petition enthaltenen Aussagen gehört auch Rotayos Aussage in einem Fernsehinterview vom 29. September  in der er sagte: Die Einwanderung ist keine Chance für Frankreich. Die Einwanderung ist eines der Phänomene, das die französische Gesellschaft in den letzten 50 Jahren am stärksten erschütterte ohne dass den Franzosen die Möglichkeit gegeben wurde ihre Meinung dazu zu äußern.

Die Klage bezog sich auch auf Aussagen des Innenministers in einem anderen Fernsehinterview im Februar dieses Jahres, in dem er das Kopftuch als „Symbol der Apartheid“ bezeichnete.

Am Ende ihrer Ausführungen betonte Oudieh, dass sie den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterleiten wird, wenn er nicht vor dem Gerichtshof der Republik gelöst wird.

Sie schloss auch nicht aus den Fall an den Menschenrechtsausschuss der UN zu verweisen.

 

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