
IQNA: Dies wurde in der Antwort des Büros der hohen schiitischen Autorität auf die Frage des Leiters der Hilfsgruppe von Nabatieh betont. (Quelle: WAA)
In dieser Frage hieß es:
Wir sind eure Kinder in der Hilfsgruppe von Nabatieh und leisten freiwillig Hilfsdienste in dieser Stadt und den umliegenden Gebieten; darunter Versorgung von Verwundeten und Bereitstellung täglicher Nahrungsmittelhilfen für etwa 170 Familien, die weiterhin in der Stadt blieben.
Angesichts der gegenwärtigen Bedingungen ist unsere Tätigkeit mit einem hohen Maß an Gefahr verbunden; so sehr dass die Hilfskräfte mehrfach ins Visier genommen wurden und in den letzten Tagen einige Helfer bei der Ausübung ihrer Pflicht ihr Leben verloren. Dennoch setzen wir unsere Arbeit mit hoher Moral fort und einige Rettungsteams und Krankenhäuser sind ebenfalls in der Region aktiv. Wir halten uns zudem an vorbeugende Maßnahmen und Sicherheitsrichtlinien um die Gefahren zu verringern und das Leben der Helfer zu schützen.
Da unser Standort relativ sicher ist und sich im Bereich des Krankenhauses befindet ist die Fortführung dieser Tätigkeiten trotz dieser Gefahren aus religiöser Sicht erlaubt und mit Lohn verbunden? Und was ist in diesen Umständen unsere religiöse Pflicht?“
Die Antwort des Büros von Großayatollah Sistani lautet wie folgt:
Im Namen Gottes, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Friede, Barmherzigkeit und Segen Gottes seien mit euch.
Möge Gott eure Bemühungen belohnen und euren Lohn reichlich machen und die beiden edlen Märtyrer mit den Gefährten von Imam Husain (Frieden sei mit ihm) zusammenführen.
Doch danach: Wenn eure Hilfsaktivitäten zu den Angelegenheiten gehören von denen die Rettung des Lebens einiger Gläubiger oder die Abwendung schwerer Schäden von ihnen abhängt gehören sie zu den Taten die bei Gott geliebt sind und es ist möglich, dass sie den Grad eines Wadschib Kifa’i (kollektive Pflicht) erreichen.
Möge Gott euch bewahren und euch von jeglichem Übel und Schaden fernhalten, mit vielen Grüßen und großer Hochachtung sowie aufrichtigen Gebeten für den geehrten Gelehrten und standhaften Imam eurer Stadt, Hujjat-ul-Islam wal-Muslimin Scheich Abdolhossein Sadeq (mögen seine Segnungen andauern)
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