
IQNA: Diese Entscheidung wurde mit dem Ziel getroffen die islamische Identität der Tataren zu schützen und architektonischen Merkmale der Moscheen zu bewahren. (Quelle: Muslimun hawl al-ʿAlam)
Diese beiden Dokumente wurden auf der Generalversammlung der Geistlichen Verwaltung der Muslime der Republik Tatarstan verabschiedet, die in der historischen Stadt Bolgar stattfand. An der Sitzung nahmen Mitglieder des Präsidiums, Gemeindevorbeter, Religionsrichter sowie Leiter islamischer Bildungseinrichtungen teil. Dabei wurden die Bestimmungen (Regelwerk) zu Anforderungen und Empfehlungen für den Bau und die Restaurierung von Moscheen sowie Bestimmungen zum Bau und zur Nutzung von Gebetsräumen einstimmig beschlossen und traten unverzüglich in Kraft.
Angesichts der zunehmenden Ausbreitung religiöser Stätten in Tatarstan kommt dieser Entscheidung besondere Bedeutung zu. Ziel nach Angaben der Verantwortlichen ist es ein Gleichgewicht zwischen städtischer Entwicklung und Bewahrung des historischen islamisch-tatarischen Gepräges herzustellen und dadurch den Verlust der kulturellen und architektonischen Identität der einzigartigen Moscheen in der Republik Tatarstan zu verhindern.
Das Regelwerk für Bau und Restaurierung von Moscheen legt einheitliche Standards für Bau und Instandsetzung aller Moscheen unter Aufsicht der Geistlichen Verwaltung der Muslime Tatarstans fest und wurde unter Mitwirkung von Experten der Stiftung für religiöse Stiftungen (Waqf), Juristen, Architekturingenieuren sowie Vertretern staatlicher Organisationen und Bauwirtschaft erarbeitet.
Dieses Regelwerk umfasst Anforderungen an das äußere Erscheinungsbild der Moscheen, Innenraumgestaltung und architektonischen Funktionen. Es gewährleistet die Bewahrung der nationalen tatarischen Identität im Rahmen des islamischen Stils und Wiederbelebung der Traditionen historischer religiöser Baukunst unter tatarischen Muslimen. Zudem legt es klare Mechanismen für Genehmigung architektonischer Pläne und Abstimmung mit zuständigen Behörden fest.
Das zweite Regelwerk betrifft die Ordnung der Gebetsräume in Institutionen und öffentlichen Einrichtungen. Es definiert konkrete Bedingungen für Bau und Betrieb von Gebetsräumen, legt Aufsichtspflichten fest und stellt Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards sowie Brandschutzmaßnahmen sicher.
Dieses Dokument betont, dass Gebetsräume ausschließlich für Verrichtung der täglichen Gebete gemäß den islamischen Vorschriften genutzt werden. Das Freitagsgebet und Festgebet sowie Aufbewahrung oder Verteilung religiöser Bücher und Publikationen in diesen Gebetsräumen sind untersagt. Ziel dieser Maßnahme ist es die religiösen Funktionen dieser Orte zu organisieren und ihre Umwandlung in Moscheen ohne Genehmigung zu verhindern.
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