Madrid (Ma,an/Ikna)- Der höchste Strafgerichtshof in Spanien hat eine Klage gegen Verantwortlichen des zionistischen Regimes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zugelassen.
Ein Luftangriff der Armee des zionistischen Regimes auf Gaza kostete am 22. Juli 2002 vierzehn palästinensischen Zivilisten sowie einem Hamas-Funktionär das Leben. Wie die iranische Nachrichtenagentur "Ikna" unter Berufung auf die spanische Nachrichtenagentur "Ma,an" berichtete, erklärte der Richter am höchsten Strafgerichtshof in Spanien(Audiencia Nacional), Fernando Andreu, am gestrigen Montag, die Klage für zulässig.
Der spanische Richter führte dazu aus: Im vergangenen Monat hat sich eine Gruppe spanischer Staatsanwälte an mich gewandt und gesagt, Israel habe in dieser Angelegenheit Ermittlungen selbst aufgenommen und mich aufgefordert, den Prozess auszusetzen, bis Israel seine Ermittlungen abgeschlossen hat.
Wie aus Madrider Justizkreisen verlautete, richtet sich die Klage des Palästinensischen Zentrums für Menschenrechte auch gegen sechs hohe Militärs. Dabei geht es um die Tötung von einem führenden Hamas-Mitglied und 14 palästinensischen Zivilisten, größtenteils Kinder und Babys, durch einen Luftangriff des zionistischen Regimes am 22. Juli 2002
Andreu bezieht sich bei seinen Ermittlungen auf das Prinzip der "universellen Jurisdiktion" in Menschenrechtsfragen, das die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlaubt, auch wenn die Taten in einem anderen Land begangen worden sind. Auf der Grundlage dieses Prinzips haben spanische Richter bereits mehrfach auch gegen frühere oder amtierende Regierungschefs anderer Staaten ermittelt.400087