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Video: Rezitation des längsten Verses im Koran durch weltbekannten Koranrezitator Abdul Basit

20:23 - November 16, 2020
Nachrichten-ID: 3003387
Teheran (IQNA)- In den sozialen Netzwerken ist ein Video veröffentlicht worden, das zeigt, dass der weltbekannte ägyptische Koranrezitator, Scheich Abdul Basit 'Abd us-Samad, den längsten Vers des Koran rezitiert hat.

Die Länge der Koranverse unterscheidet sich mitunter deutlich. Einige bestehen nur aus einzelnen Buchstaben, andere aus ganzen Abschnitten.

Der längste Vers des Koran ist der Vers 282 in der Sura Al-Baqara. Die Sura al- Baqara ist die längste Sura des Koran und beinhaltet auch gleichzeitig den längsten Vers, Vers 282.

Der weltbekannte ägyptische Koranrezitator, Scheich Abdul Basit 'Abd us-Samad, rezitierte diesen Vers:

 

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O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr eine Anleihe gewährt oder aufnehmt zu einer festgesetzten Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es gelehrt hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren. Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann (sollen es bezeugen) ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben - (seien es) große oder kleine (Beträge) - bis zur festgesetzten Frist. Das ist rechtschaffener vor Allah und zuverlässiger, was die Bezeugung angeht und bewahrt euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich verfügbare Ware, die von Hand zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen für euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Handel treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen soll Schaden zugefügt werden. Und wenn ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah. Und Allah lehrt euch, und Allah ist über alles kundig.                 [2:282]

 

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