IQNA: Die Verurteilung eines Mannes, der zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, weil er in der Nähe des türkischen Konsulats in London ein Exemplar des Korans verbrannte, wurde mit der Begründung der „Meinungsfreiheit“ aufgehoben. (Quelle: Nachrichtenagentur Anadolu)
Der 51-jährige Hamid Joshkun machte am 13. Februar beleidigende Bemerkungen über den Islam, während er ein Exemplar des Korans in der Hand hielt.
Im Juni wurde er vom Westminster Magistrates' Court wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung aus religiösen Gründen für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 240 Pfund verurteilt.
Joshkuns Anwälte kritisierten das Urteil und bezeichneten den Prozess als Versuch zum Blasphemiegesetz zurückzukehren, das in Großbritannien 2008 abgeschafft worden war. Er bestritt die Vorwürfe und verkündete in den sozialen Medien, er protestiere gegen die türkische Regierung.
Auch die britische National Secular Association, die einen Teil der Prozesskosten dieses Angriffs auf den Koran finanziert hatte, behauptete der Prozess sei ein schwerer Schlag für die Meinungsfreiheit gewesen und auch die britische Konservative Partei wiederholte diese Behauptung.
Richter Bentan sagte am Freitag vor dem Southwark Crown Court, dass das Verbrennen des Korans zwar für viele Muslime zutiefst verstörend und beleidigend sei, das Recht auf freie Meinungsäußerung jedoch auch Ansichten einschließen müsse die beleidigend, schockierend oder verstörend seien.
Der Richter behauptete: Wir leben in einer liberalen Demokratie. Eines der wertvollsten Rechte, die uns zugestanden werden, besteht darin unsere Meinung zu äußern und Ideen ohne staatliche Einmischung zu lesen, zu hören und zu erwägen.
Er fuhr fort: Der Preis den wir dafür zahlen besteht darin anderen die Ausübung dieser Rechte zu gestatten, auch wenn es uns verärgert, beleidigt oder schockiert. Die Blasphemiegesetze wurden 2008 in England und Wales und 2021 in Schottland aufgehoben.
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