Teheran (IQNA)- Auch während der Corona-Krise sind in Ausnahmefällen muslimische Freitagsgebete erlaubt. Ein generelles Verbot lehnt das Bundesverfassungsgericht ab und entschied, den Einzelfall zu prüfen.
Nachrichten-ID: 3002531 Datum der Veröffentlichung : 2020/05/01